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LG Köln: Tombola im Internet stellt ein verbotenes Glücksspiel dar


Das LG Köln hat in einem aktuellen Urteil vom 07.04.2009 (Az. 33 O 45/09) entschieden, dass eine im Internet veranstaltete Tombola, an der durch den Erwerb von Losen für 0,50 € teilgenommen werden kann, ein verbotenes Glücksspiel darstellt. Weiterlesen

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