Alle Artikel mit dem Tag "Telemediengesetz"
Aussperrung von Nutzern von Anonymisierungsdiensten
Durch Anonymisierungsdiensten wie TOR, CyberGhost oder JAP lässt sich beim Surfen im Web eine Zuordnung der IP-Adresse zur Identität des Anschlussinhabers wesentlich erschweren. Dies geschieht vor allem dadurch, dass Datenpakete über mehrere Knotenpunkte (sog. Mixe) ausgetauscht werden und auch eine fremde IP-Adresse für die Anfrage am Zielserver genutzt wird. Weiterlesen
Urheberrecht: LG München – Websitebetreiber muss für unzulässige Verwendung von Karl Valentin – Spruch einstehen
In einem Urteil des Landgerichts München I vom 08. September 2011 (Az: 7 O 8226/11) mussten die Richter über den Unterlassungsanspruch des bayerischen Volkssängers Karl Valentin entscheiden. Das Gericht gab dem Künstler bzw. dessen Rechtsnachfolgerin Recht – die Veröffentlichung eines Spruchs Valentins sei demnach unzulässig. Weiterlesen
Muster Datenschutzerklärung
Die Datenschutzerklärung im Rahmen von Online-Angeboten
Das Thema Datenschutz im Internet ist nicht erst seit der Diskussion über Google StreetView in aller Munde.
Alle Webseiten, die personenbezogene Daten unter Einsatz von Datenverarbeitungsanlagen verarbeiten, müssen eine Datenschutzerklärung enthalten, wenn die Datennutzung nicht rein privater Natur ist.
Im Folgenden fassen wir kurz die rechtlichen Grundlagen zusammen, um daran anschließend eine individuell anpassbare Muster-Datenschutzerklärung vorzustellen. Weiterlesen
Kuriose Abmahnung von Innenministerium wegen Hinweis auf Kino.to
Im Zuge der Abschaltung von kino.to erhielt das sächsische Innenministerium eine Abmahnung der besonderen Art. Darin wird ihr ein Verstoß gegen die Impressumspflichten bezüglich des Hinweises der Kriminalpolizei auf der Webseite von kino.to vorgeworfen. Was dahinter steckt.
Bundestag verabschiedet Telemediengesetz
Am 18.01.2007 wurde vom Bundestag das Telemediengesetz (TMG) beschlossem. Die nun verabschiedete Gesetzesfassung basiert auf den ursprünglichen Gesetzesentwürfen der Bundesregierung BR-Drs. 16/3078 (PDF) und BR-Drs. 16/3135 (PDF). In letzter Minute gab es vom Wirtschaftsausschusses des Deutschen Bundestages eine wesentliche Veränderung (BR-Drs. 16/4078: PDF).
Diese wesentliche Veränderung basiert auf einer Stellungnahme des Bundesrates aus September 2006 (BR-Drs. 556/06: PDF). Dadurch können nunmehr auch “Polizeibehörden der Länder zur Gefahrenabwehr” vom Diensteanbieter datenschutzrechtliche Auskünfte verlangen.
In verschiedenen Pressemitteilungen bringen Verbände und Politiker Ihre Meinung über das neue Gesetz zum Ausdruck:
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Telemediengesetz: eco lehnt Datenherausgabe zur Gefahrenabwehr ab
Der eco Verband der deutschen Internetwirtschaft spricht sich entschieden gegen die vom Bundesrat geforderte Verpflichtung von Internetdiensteanbietern aus, den Polizeibehörden der Länder Bestands- und Nutzungsdaten von Kunden bereits zum Zweck der „vorbeugenden Gefahrenabwehr“ zur Verfügung zu stellen. Mit der geforderten Regelung würde insbesondere vor dem Hintergrund der geplanten Vorratsdatenspeicherung der Totalüberwachung der gesamten Bevölkerung auch bei geringsten Verdachtsmomenten Tür und Tor geöffnet. Mit dieser Vorgehensweise wird das rechtsstaatliche Prinzip der Unschuldsvermutung und das Grundrecht auf unbeobachtete Kommunikation untergraben. „Die Forderung des Bundesrates verfolgt einen falschen Ansatz. Wir haben im Strafgesetzbuch und in der Strafprozessordnung klare Regelungen, wann ein Verhalten als strafbar einzustufen ist und unter welchen Voraussetzungen die Strafverfolgungsbehörden aktiv werden können.“
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