Alle Artikel mit dem Tag "Telekommunikation"

Noch immer: Teure Abzocke durch Telefon-Warteschleifen

Die kostenpflichtigen Telefonwarteschleifen für sogenannte Service-Nummern kommt die Bundesbürger noch immer teuer zu stehen. Zwar ist der Bundestag bereits tätig geworden und hat hiergegen das Gesetz zur Änderung telekommunikationsrechtlicher Regelungen verabschiedet. Doch dieses ist noch nicht in Kraft getreten. Und die Unternehmen können sich ab diesem Zeitpunkt noch mindestens drei Monate Zeit lassen.

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Bundestag verabschiedet TKG-Novelle

Das Plenum des Deutschen Bundestages hat kürzlich das Gesetz zur Änderung telekommunikationsrechtlicher Regelungen in 2. und 3. Lesung verabschiedet. Wie wir bereits berichtet haben, geht es zunächst darum, inwieweit Unternehmen kostenlose Warteschleifen einrichten müssen. Sie können sich voraussichtlich nach dem Inkrafttreten noch Zeit mit der Umsetzung lassen. Über eine weitere Neuregelung sind Verbraucherschützer verärgert.

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TKG-Novelle – Realisierung kostenloser Warteschleifen lässt auf sich warten

Die TKG-Novelle wird voraussichtlich im ersten Quartal 2012 in Kraft treten. Für Unternehmen deutet sich allerdings keine wesentlich verbesserte Situation an, soweit es um die Einrichtung kostenloser Warteschleifen geht. Wir hatten bereits am 10. Mai 2011 in diesem Zusammenhang berichtet. Weiterlesen

OLG Schleswig: AGB-Klausel „Sperrung des Mobilfunkzugangs ab Zahlungsverzug von 1 Cent” unwirksam

 Das OLG Schleswig hat sich mit Beschluss vom 14.05.2009 (AZ: 6 U 41/08) zur Wirksamkeit verschiedener AGB-Klauseln eines Telekommunikationsanbieters geäußert. Dabei stellte das Gericht fest, dass eine AGB-Klausel, welche besagt, dass der Verwender im Falle von Vertragsänderungen von der Zustimmung des Vertragspartners ausgehe, sofern dieser der Änderung nicht widerspräche, unwirksam ist. Eine solche fingierte Zustimmung stelle eine unangemessene Benachteiligung des Verbrauchers da, weil sie es dem Verwender ermögliche, Vertragsänderungen durchzusetzen, die eigentlich eines Änderungsvertrages bedürften. Eine unangemessene Benachteiligung des Vertragspartners stellten zudem solche Klauseln dar, die eine Sperrung des Zugangs zum Mobilfunknetz bereits für den Fall eines Zahlungsverzuges des Kunden von 1 Cent ermöglichen würden. Dies gelte insbesondere dann, wenn die Sperrung ohne vorherige Ankündigung erfolgen könne.

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