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Impressumspflichten nach § 6 TDG wurden erweitert
Durch das Gesetz über das elektronische Handels- und Genossenschaftsregister sowie das Unternehmensregister (EHUG) wurden bereits die Pflichtangaben in gesetzlichen E-Mails erweitert. Darüber haben in den vergangenen Wochen bereits verschiedene Medien berichtet. Bislang kaum diskutiert wurde jedoch Artikel 12 Absatz 15 EHUG. Danach wurden auch die Pflichtangaben für das Impressum in § 6 Teledienstegesetz (TDG) erweitert. Unternehmer sollten ihr Impressum entsprechend überprüfen, sonst drohen ggfs. Abmahnungen von Wettbewerbern.
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