Alle Artikel mit dem Tag "Tauschbörsen"
Künstler Jan Delay kritisiert Abzocke durch Abmahnanwälte
Der in Hamburg lebende Musiker Jan Delay geht mit der Musikindustrie hart ins Gericht: Er prangert die überzogenen Abmahnungen wegen Urheberrechtsverletzungen über Tauschbörsen im Internet an.
Musikindustrie geht in München massenhaft gegen mutmaßliche Filesharer vor
Die Musikindustrie sowie die Filmindustrie gehen immer schärfer gegen Anschlussinhaber wegen angeblich begangener Urheberrechtsverletzungen über Tauschbörsen im Internet vor. Wer nicht zahlt, muss mit einer Klage rechnen. Hierzu nennt jetzt das Amtsgericht München konkrete Zahlen.
Justizministerin möchte Abmahnindustrie bei Filesharing-Abmahnungen in ihre Schranken weisen
Bereits seit mehreren Jahren haben wir beobachtet, dass Anschlussinhaber von Abmahnanwälten massenweise wegen einer angeblich begangenen Urheberrechtsverletzung über Tauschbörsen im Internet abgemahnt werden. Dabei wenden wir uns vor allem gegen die überzogenen Forderungen der Abmahnindustrie. Nachdem auch Verbraucherschützer diesen Zustand angeprangert haben, scheint das Bundesjustizministerium endlich dagegen aktiv zu werden.
Studie der Universität Hannover zur Verbreitung von Kinderpornografie
Eine gestern vorgestellte Studie der Leibniz Universität Hannover dürfte vielen Befürwortern von Internetsperren ungelegen kommen. Hiernach spielt das Web für die Verbreitung von Kinderpornografie keine wichtige Rolle. Demnach erfolgt die Verbreitung vor allem über Tauschbörsen im Internet -was allerdings für die Ermittler eine Herausforderung darstellt.
Unschuldige als Opfer des Abmahn-Wahns durch die Musikindustrie in Tauschbörsen
Häufig geraten auch unschuldige Anschlussinhaber in das Visier der Musikindustrie und erhalten kostspielige Abmahnungen. Dies kommt vor allem dadurch, dass die zur Ermittlung der IP-Adresse Ermittler Firmen eingeschaltet werden, deren Software nicht ordnungsgemäß arbeitet.
ABMAHNUNG wegen Tauschbörsennutzung erhalten?
Wird Ihnen vorgeworfen, der Öffentlichkeit Dateien zum download zur Verfügung gestellt zu haben und wurden Sie deswegen auch abgemahnt? Brauchen Sie anwaltliche Unterstützung? Gerne beraten wir Sie in dieser Angelegenheit. Wichtig hierbei ist zu wissen, dass regelmäßig nicht der download, sondern vielmehr der upload die Urheberrechtsverletzung darstellt. Letzteres ist auch mit der umständlichen Formulierung „Dateien der Öffentlichkeit zum download zur Verfügung stellen„ gemeint.
Was ist zu tun, wenn ich eine Abmahnung wegen eines „downloads/uploads” erhalten habe?
Zunächst sollte der Abgemahnte nicht voreilig den geforderten Vergleichsbetrag überweisen. Schon gar nicht sollte er die beigefügte strafbewährte Verpflichtungs- und Unterlassungserklärung unterschreiben und versenden. In vielen Fällen stellt sich nämlich heraus, dass die Abmahnungen unbegründet sind. Mit anderen Worten: Man muss dann unter Umständen gar nicht zahlen. Selbst wenn die Vorwürfe begründet sind, also der Abgemahnte zum Beispiel Dateien anderen zum Download zur Verfügung gestellt hat, kann der geforderte Geldbetrag oftmals erheblich reduziert werden.
Wie kann ich mich vor weiteren Abmahnungen in der Zukunft schützen?
Wenn in der Vergangenheit mehrere Dateien getauscht worden sind, ist auch mit weiteren Abmahnungen zu rechnen. Oftmals mahnen die Kanzleien häppchenweise ab, also Lied für Lied bzw. Film für Film. Hiergegen kann sich der Abgemahnte aber zur Wehr setzen, indem sogenannte vorbeugende Unterlassungserklärungen abgegeben werden. Diese erhalten diejenigen Kanzleien, die regelmäßig wegen des Hochladens von Dateien abmahnen. Sie kommen diesen Kanzleien also im Grund zuvor. Sind die vorbeugenden Unterlassungserklärungen einmal bei den abmahnenden Kanzleien eingegangen, ist das Risiko, dass weitere Abmahnungen versandt werden, erheblich reduziert.
Wecke ich denn keine schlafenden Hunde, wenn ich vorbeugende Unterlassungserklärungen abgebe?   Â
Schlafende Hunde werden nicht geweckt. Ganz im Gegenteil: Sie schützen sich vor weiteren Forderungen der Gegenseite. Selbstverständlich kann die Gegenseite keine weitere Unterlassungserklärung von Ihnen fordern, wenn Sie diese bereits freiwillig und vorbeugend abgegeben haben. Somit droht also auch kein einstweiliges Verfügungsverfahren mehr. Auch die Anwaltskosten, die ja regelmäßig mit der Abmahnung geltend gemacht werden, dürfen nicht mehr von Ihnen gefordert werden, da ja die Einschaltung des Rechtsanwaltes wegen der bereits freiwillig abgegebenen Unterlassungserklärung nicht notwendig war. Entscheidet der Betroffene sich also für das Versenden von vorbeugenden Unterlassungserklärungen, können etwaige Kosten in Zukunft erheblich reduziert werden. Abmahnungen wegen des Anbietens von Dateien zum Herunterladen werden insofern unwahrscheinlicher.
Haben Sie zu dieser Thematik noch Fragen? Unser spezialisiertes Team aus Rechtsanwälten berät sie sehr gerne unter unserer Hotline: 0221 – 95 15 63 52
Bundesverband Musikindustrie: 2008 wurden fast 27.000 Raubkopien sichergestellt
Der Bundesverband Musikindustrie hat in einer aktuellen Pressemitteilung berichtet, dass für das abgelaufene Jahr 2008 fast 27.000 Raubkopien von den Strafverfolgungsbehörden sichergestellt wurden: Weiterlesen









