Alle Artikel mit dem Tag "Tatort"

OLG München: Kein Anspruch auf Nachvergütung für lukrativen Tatort-Vorspann

Das Oberlandesgericht München hat entschieden, dass die Erfinderin des Tatort-Vorspanns sich mit einer einmaligen Vergütung abfinden muss. Sie kann weder eine nachträgliche Vergütung fordern, noch muss ihr Name genannt werden.

Weiterlesen

Tatort-Vorspann: Droht der ARD die nächste Klage?

Nachdem zuletzt eine Grafikerin erfolgreich die Anerkennung ihrer Urheberrechte am Tatort –Vorspann geltend machen konnte (wir berichteten), droht der ARD nach aktuellen Medienberichten der nächste Rechtsstreit wegen des Vorspanns ihres Quotenhits.

Weiterlesen

LG München I: Anspruch auf Namensnennung und Nachvergütung für am Tatort-Vorspann beteiligte Grafikerin

Vor dem LG München I (Az. 21 O 11590/09) setzte eine Grafikerin und Trickfilmerin erfolgreich die Anerkennung ihrer Urheberrechte an dem bekannten Tatort-Vorspann gegen zwei der ARD-Anstalten durch. Weiterlesen

Prozess um „Tatort”-Vorspann

Am 16. Dezember 2009 wird vor dem Landgericht München I ein Prozess um den Vorspann der Krimiserie „Tatort” stattfinden. Klägerin ist Frau Kristina Böttrich-Merdjanowa. Sie behauptet Urheberin an dem Vorspann zu sein und verlangt nun vom beklagten BR eine angemessene finanzielle Beteiligung, da sie im Jahr 1969 für die Entwicklung des Vorspanns 2500 DM brutto (1278 €) erhalten habe. Zudem möchte sie erreichen, im Abspann als Urheberin benannt zu werden. Dies berichtet die Süddeutsche Zeitung. Stützen könnte die Klägerin ihren Anspruch auf § 32a UrhG, dem sogenannten Bestsellerparagraphen. Danach kann ein Urheber, der bei Einräumung der Nutzungsrechte einem Dritten gegenüber, von diesem eine angemessen finanzielle Beteiligung verlangen, wenn die ursprünglich vereinbarte Gegenleistung in einem auffälligen Missverhältnis zu den Erträgen und Vorteilen aus der Nutzung des Werkes steht. Zuvor müsste die Klägerin jedoch darlegen, dass sie überhaupt Urheberin des Vorspanns ist.http://www.sueddeutsche.de/kultur/248/495572/text/

Social
+1