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Total Buy Out auf dem Prüfstand: umfassende Rechteeinräumung per AGB möglich?
Der Interessensverein Synchronschauspieler (IVS) lässt derzeit im Berufungsverfahren beim Kammergericht Berlin gegen die Berliner Synchron AG die Übertragung aller urheber- und leistungsschutzrechtlichen Nutzungsrechte als sog. Total-Buy-Out durch Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) gegen Zahlung einer pauschalen Vergütung einer gerichtlichen Inhaltskontrolle unterziehen.  Weiterlesen









