Alle Artikel mit dem Tag "Streitwert"
AG Elmshorn: Ende von Phantasiestreitwerten für Abmahnungen wegen Filesharing in Tauschbörsen
Bei dem illegalen Tausch eines aktuellen Musikalbums gehen Gerichte häufig von einem sehr hohen Streitwert aus. Inzwischen sind jedoch nicht mehr alle Richter so streng. Das Amtsgericht Elmshorn hat hier einem Streitwert in Höhe von 2.000 € festgesetzt. Eine Tendenz, die sehr zu begrüßen ist.
Streitwert beim illegalen Herunterladen und Verbreiten eines Films über eine Tauschbörse
Auch bei dem Herunterladen und Verbreiten von einem geschützten Film aus einer Tauschbörse im Internet muss infolge eines hohen Streitwertes mit einer kostspieligen Abmahnung oder Klage gerechnet werden. Weiterlesen
Landgericht Köln legt bei Filesharing von Musikstücken einen Streitwert von 400.000 € zugrunde
Wer wegen dem illegalen Download oder Verbreiten von rechtlich geschützten Musikstücken über eine Tauschbörse im Internet abgemahnt wird, für den wird es teuer. Das gilt besonders, wenn viele Dateien heruntergeladen sowie verbreitet werden und man an ein strenges Gericht gerät. Das Landgericht Köln kennt da keinen Spaß-auch wenn ein volljähriges Kind des Anschlussinhabers das Urheberrecht verletzt hat. Dabei ist es den Richtern gleichgültig, ob dies zum ersten Mal vorgekommen ist.Â
Kein hoher Streitwert bei Filesharing eines Musikalbums über eine Tauschbörse
Wer wegen dem illegalen Download oder Verbreiten von rechtlich geschützten Musikstücken über eine Tauschbörse im Internet abgemahnt wird, bei dem wird häufig ein hoher Streitwert angesetzt. Das ist aber nach der Ansicht einiger Gerichte nicht immer gerechtfertigt. Dies gilt vor allem, wenn es sich nur um ein einzelnes Musikalbum handelt.
Filesharing: Beim Tausch eines aktuellen Musikalbums ist ein Streitwert von 3.000 € angemessen
In einem erfreulichen Urteil (v. 16.07.2010; Az. 115 C 77/10) hat das AG Aachen entschieden, dass ein Streitwert von 50.000 € für den Tausch eines aktuellen Musikalbums über ein Filesharing-Netzwerk völlig übertrieben und vielmehr ein Streitwert von 3.000 € anzusetzen ist. Weiterlesen
AG Aachen: € 3.000,00 Streitwert bei Verteidigung gegen Abmahnung wegen eines getauschten Albums
Das Amtsgericht Aachen hat -anders als andere Gerichte- entschieden, dass ein Streitwert von 3.000 Euro bei einer Urheberrechtsverletzung durch Hochladen eines Musikalbums auf Filesharing-Portalen angemessen ist. Weiterlesen
KG Berlin: bei unerlaubter Telefonwerbung ist ein Streitwert von 30.000 € angemessen
Das KG Berlin hat sich in einem aktuellen Beschluss vom 09.04.2010 (Az. 5 W 3/10) mit der Frage auseinandergesetzt, welcher Streitwert bei unerlaubter Telefonwerbung angemessen ist. Weiterlesen
OLG Hamburg setzt Streitwert in Verfahren gegen abgemahnten Antiquar wegen Urheberrechtsverletzung auf € 7.000,00 fest.
Dem Verfahren lag folgender Sachverhalt zugrunde:
Ein Antiquar hatte zwei gebrauchte Bildbänder („Energieeffizientes Bauen, Architektur, Technik und Ökologie”) über das Internet zum Verkauf angeboten. Nach Veröffentlichung seines Angebotes wurde er vom Antragsteller abgemahnt, da sich in den Bildbändern urheberrechtlich geschützte Bilder befanden, die widerrechtlich dort abgedruckt waren.
Im Rahmen des einstweiligen Verfügungsverfahrens gegen den Antiquar gab dieser eine Unterlassungserklärung ab. Anschließend stritten die Parteien über den Streitwert der Angelegenheit, da der Senat weder den ursprünglichen Streitwert in Höhe von € 70.000,00 noch die im Nichtabhilfebeschluss (€ 21.000,00) zum Ausdruck gekommene Auffassung des Landgerichts zur Streitwerthöhe teilte.
Landgericht Köln: Streitwert von 6000 € angemessen bei unerlaubter Verwendung eines Fotos auf Webseite
Wird auf einer Webseite ein Foto unerlaubt genutzt, ist von einem Streitwert von 6000 € auszugehen, auch wenn eine Deckelung des Anspruchs nach § 97 a Abs. 2 UrhG möglich erscheint. Dies stellt das Landgericht Köln mit Beschluss vom 13.01.2010 – Az: 28 O 688/09 – klar.Die Beklagte verwendete für die Gestaltung ihres Internetauftritts ein Foto. Allerdings ohne Zustimmung des Klägers als Rechteinhaber. Der Kläger nahm daraufhin die Beklagte gerichtlich auf Unterlassung in Anspruch. Das erstinstanzliche Gericht legte den Streitwert auf 6000 € fest. Hiergegen legte die Beklagte Beschwerde ein. Erfolglos.
LG Bochum: 15.000,- Euro Streitwert für zwei Wettbewerbsverstöße
Das LG Bochum hat in einem einstweiligen Rechtsstreit (Az.: I-12 O 255/09) einen Streitwert iHv 15.000,- Euro für zwei Wettbewerbsverstöße angenommen.Zum einen ging es um die folgende Angabe: „Sie haben die Kosten der Rücksendung zu tragen, wenn die gelieferte Ware der bestellten entspricht und der Preis der zurückgesendeten Sachen einen Betrag von 40 Euro nicht übersteigt oder wenn Sie bei einem höheren Preis der Sache zum Zeitpunkt des Widerrufs noch nicht die Gegenleistung oder eine vertragliche vereinbarte Teilzahlung erbracht haben”. Diese Angabe wurde wegen Wettbewerbsverstoßes untersagt.









