Alle Artikel mit dem Tag "Strafrecht"

Bekämpfung der Internetpiraterie in Frankreich durch das Hadopi-Gesetz

 

Durch das Hadopi-Gesetz sollen Urheberrechtsverletzungen im Internet durch einschneidende Sanktionen wirksamer bekämpft werden. Ob dies gelingt, ist jedoch fragwürdig. Darüber hinaus bestehen erhebliche rechtliche Bedenken. Um was es genau geht, wird in dem vorliegenden Beitrag von Herrn Francois-Xavier Sahuc (LL.M.) ausführlich erläutert. Er ist bei uns als französischer Praktikant tätig. Dadurch wird der Blick zu den europäischen Nachbarn ermöglicht.

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Studie: Viele nutzen fremde offene WLAN Verbindung fürs Internet

In einer aktuellen Studie wurde festgestellt, dass immer mehr Leute den offenen WLAN ihres Nachbarn mitbenutzen. Hierzu scheint es reichlich Gelegenheit zu geben. Derartige „Großzügigkeit“ kann jedoch für den Inhaber des Internetanschlusses böse ins Auge gehen.

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LG Wuppertal zur Strafbarkeit bei der Nutzung eines fremden WLANs

Das Landgericht Wuppertal hat festgestellt, dass die Nutzung eines fremden ungesicherten WLANs im Wege des Schwarzsurfens nicht strafbar ist. Diese Entscheidung ist zu begrüßen. Anschlussinhaber sollten allerdings aufpassen.

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AG Wuppertal: Benutzen eines fremden WLANs ist nicht strafbar

Das AG Wuppertal hat mit Beschluss vom 3. August 2010 (Az.: 26 Ds-10 Js 1977/08-282/08) klargestellt, dass das Benutzen eines fremden, ungesicherten WLANs nicht strafbar gemäß § 89 Abs. 1 S. 1 TKG und §§ 44, 43 Abs. 2 Nr. 3 BDSG ist. Damit hat es gleichzeitig die in einem Urteil vom 3. April 2007 (Az.: 22 Ds 70 Js 6906/06) zum Ausdruck gebrachte, bisher vertretene Ansicht revidiert.

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Filesharing: StA Köln akzeptiert von der Kanzlei Waldorf vorgelegte Beweise nicht

Es gab eine Zeit, in der rühmten sich Staatsanwälte damit, einen bundesweiten “Filesharer-Ring” gesprengt zu haben. Das war Ende des Jahres 2006 und Hausdurchsuchungen bei Filesharern gehörten zur Tagesordnung. Schon kurze Zeit später dämmerte es Polizei und Staatsanwaltschaft, welche Welle sie mit ihren Aktivitäten los getreten hatten. Zahlreiche Rechteinhaber sprangen auf den Zug auf und ließen über die Staatsanwaltschaften die IP-Adressen der Filesharer ermitteln. Schon nach kurzer Zeit wurde nicht mehr von einem organisierten “Filesharer-Ring” gesprochen, sondern nur noch von Tauschbörsennutzern.Allmählich wendete sich das Blatt und die Staatsanwaltschaften wollten nicht mehr als “Hilfssherrifs der Musikindustrie” fungieren. Ermittlungen wurden teilweise komplett abgelehnt, Akteneinsichtsgesuche zurückgewiesen, der Anzeigeerstatter wurde auf den Privatklageweg verwiesen. Das sind die gängigen Begrüdungen, mit denen die StA das Phänomen Filesharing “normalerweise” wieder los geworden ist. Etwas anders verhielt es sich in einem Fall der Münchener Kanzlei Waldorf Rechtsanwälte, den wir heute in einer Strafakte entdeckt haben. Dort heißt es seitens des zuständigen Staatsanwaltes (Volltext hier):

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