Alle Artikel mit dem Tag "strafbewehrte Unterlassungserklärung"

Achtung Onlinehändler: Bitte um Kontaktaufnahme vor Abmahnung auf Webseite kann böse Folgen haben

Sollen Onlinehändler im Impressum ihrer Webseite um vorhergehende Kontaktaufnahme bitten, ehe eine Abmahnung verschickt wird? Dies sollten Sie sich nach einer aktuellen Entscheidung des Oberlandesgerichtes Hamm gut überlegen.

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Achtung Online-Händler: Bei einer Abmahnung sollten Sie ebenfalls an das Google-Cache denken!

Wer als Betreiber einer Webseite eine Abmahnung wegen Verstoßes gegen das Wettbewerbsrecht oder das Urheberrecht erhält und zur Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung aufgefordert wird, sollte aufpassen. Denn allein das Entfernen der rechtswidrigen Inhalte von der Webseite reicht nicht aus.

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OLG Thüringen zur Abgabe einer Unterlassungserklärung mit unbestimmter Vertragsstrafe

Bei einer Abmahnung etwa wegen einer Wettbewerbsverletzung wird häufig eine vorformulierte Unterlassungserklärung mit einer zu hoch bezifferten Vertragsstrafe beigefügt. Da ist die Idee naheliegend, die genannte Summe einfach durchzustreichen. Doch so einfach können Sie sich das nicht machen, wie eine aktuelle Entscheidung des Oberlandesgerichtes Thüringen zeigt.

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