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BGH: Bundesweites Stadionverbot bestätigt
Der Bundesgerichtshof hat in seinem Urteil vom 30.10.2009 das Urteil des LG Duisburg vom 13.08.2008 (AZ 73 C 1565/07) bestätigt. Das LG Duisburg entschied, dass ein gemäß den Richtlinien zur einheitlichen Behandlung von des Stadionverboten des DFB ausgesprochenes befristetes überörtliches Stadionverbot trotz Einstellung eines staatsanwaltschaftlichen Ermittlungsverfahrens wegen Geringfügigkeit wirksam ist.
BGH: Bestätigung des bundesweiten Stadionverbots
Der BGH hat in seinem Urteil vom 30. Oktober 2009 (Az.: V ZR 253/08) die Entscheidung des LG Duisburg für ein bundesweites Stadionverbot bestätigt.Gegenüber dem Kläger war ein Stadionverbot verhängt worden. Dieser zählte zu einer Gruppe von Anhängern des FC Bayern, die in eine tätliche Auseinandersetzung mit Anhängern eines anderen Fußballclubs geraten waren. Dem Kläger gegenüber wurde daraufhin ein bundesweites Stadionverbot ausgesprochen. Dieses wurde auch nicht unmittelbar mit Einstellung des Strafverfahrens aufgehoben, sondern noch eine gewisse Zeit weiter aufrecht erhalten. Der Kläger trug vor, nicht an den Auseinandersetzungen beteiligt gewesen zu sein.









