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Opel-Blitz-Zeichen auf Spielzeugmodellautos stellen keine Markenrechtsverletzungen dar
Wer ein Spielzeugmodellauto dem Originalfahrzeug der Marke Opel nachbildet und vertreibt, begeht keine Markenrechtsverletzung, auch wenn das Opel-Blitz-Zeichen auf dem Modell verwendet wird. Dies entschied der Bundesgerichtshof mit Urteil vom 14. Januar 2010 – I ZR 88/08 -.  Dies gilt selbst für den Fall, dass keine Lizenzrechte übertragen wurden und die Adam Opel GmbH ihre Marken für Spielzeuge eingetragen hat. Das Gericht argumentierte, der Verbraucher sehe in dem Opel-Blitz-Zeichen keinen Hinweis auf die Herkunft des Autos. Vielmehr werde das Zeichen nur als „Abbildungsdetail der Wirklichkeit” angesehen.  Lesenswert hiezu ist die entsprechende Pressemitteilung des Bundesgerichtshofs, Nr. 9/2010: Weiterlesen









