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IVW-Ranking: Mehr Klicks für ProSieben.de dank “Voice of Germany”

“The Voice of Germany” ist der größte Show-Erfolg für ProSiebenSat.1 seit langer Zeit, auch wenn das Zuschauerinteresse seit den Live-Shows deutlich sinkt. Die zweite Live-Show fiel mit 2,82 Millionen Zuschauern bei den 14- bis 49-Jährigen und einem Marktanteil von 23,7 Prozent in dieser Zielgruppe zum ersten Mal unter die 3-Millionen-Marke. Und dennoch kann ProSiebenSat.1 die Sendung als Erfolg verbuchen. 

Vor allem im Onlinebereich ist der Einfluss von “The Voice of Germany” zu spüren: Mit einem Plus von 20,7 Millionen Visits verzeichnete die Website von ProSieben im Dezember 2011 insgesamt 107 Millionen Visits – rund 24% mehr als im Vormonat. Dies geht aus den IVW-Online-Nutzungsdaten hervor.

Auf dem ersten Platz des Rankings steht weiterhin T-Online mit 388,8 Millionen Visits, gefolgt von Ebay.de (348,1 Millionen) und Bild.de (191,2 Millionen). Auf Platz 4 liegt Yahoo mit 185 Millionen Visits.

Ebenfalls deutlich zulegen konnte Spiegel Online: Mit insgesamt 156,6 Millionen Visits, dass sind 14,1 Millionen Visits mehr als im Vormonat (+9,92%), liegt das Nachrichtenmagazin auf dem 5. Platz der IVW-Auswertung.

Die sozialen Netzwerke verzeichnen dagegen fast alle ein Minus: Die VZ-Gruppe verliert knapp 8% und kommt auf 77,4 Millionen Visits, Xing büßt 11% ein (20,2 Millionen Visits), Lokalisten ca. 7,3% (5,6 Millionen Visits). Einzig Stayfriends.de verzeichnet ein Plus von 25% und kommt auf 20,3 Millionen Visits im Dezember 2011.

Den größten Zuwachs kann wetter.de für sich behaupten, dessen Klickzahlen gegenüber dem Vormonat um 36,46% gestiegen sind und somit 43,9 Millionen Visits zählen.

Seven-One Media kann ebenfalls ein Plus verzeichnen und legte 13,8% zu. Mit einem Endergebnis von 237,8 Millionen Visits liegt das Unternehmen im Dezember 2011 auf Platz 4 des Vermarkterrankings (nach Interactive Media, eBay Advertising und Axel Springer).

BGH: Spiegel Online darf Dossier über den Mord an dem Schauspieler Walter Sedlmayr zum kostenpflichtigen Abruf bereithalten


Der BGH hat sich in zwei aktuellen Urteilen vom 09.02.2010 (Az. VI ZR 243/08 und VI ZR 244/08) mit der Veröffentlichung eines Dossiers auf Spiegel Online beschäftigt, in dem alte Spiegel-Artikel zum Mord an dem Schauspieler Walter Sedlmayr sowie die verurteilten Täter und Fotos von diesen zusammengestellt wurden. Die Verurteilten wehrten sich gegen die Veröffentlichung des Dossiers und sahen darin ihre Persönlichkeitsrechte verletzt. In der Pressemitteilung führt der BGH zu den Urteilsgründen aus: Weiterlesen

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