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Muster für Social Media Guidelines

Die soziale Revolution ist in vollem Gange und macht auch vor den deutschen Unternehmen nicht halt. Wie wichtig das Soziale Netz für die Wirtschaft ist, hatten wir bereits in einem anderen Artikel ausführlich erörtert.

Muster für Social Media Guidelines

Muster für Social Media Guidelines

Nachfolgend präsentieren wir ein Muster, welches für Unternehmen ein erster Anhaltspunkt bei der Erstellung von Social Media Guidelines sein kann. Wir weisen darauf hin, dass die Anpassung im Detail zwingend erforderlich ist. Gerne sind wir dabei behilflich. Das nachfolgende Muster für den Aufbau von Social Media Guidelines wurde von Rechtsanwalt Christian Solmecke erstellt. Neben seiner Tätigkeit als Anwalt in der Kölner Medienrechtskanzlei WILDE BEUGER SOLMECKE ist er Geschäftsführer des „Deutschen Instituts für Kommunikation und Recht im Internet (DIKRI) an der Cologne Business School“. Der Verfasser betreute bereits zahlreiche Unternehmen bei der Einführung von Social Media Guidelines. Die nachfolgenden Regelungen stellen nur ein mögliches Muster dar und sollten konkret auf die Bedürfnisse Ihres Unternehmens angepasst werden. Sie erreichen Rechtsanwalt Solmecke über die Webseite seiner Kanzlei www.wbs-law.de, das DIKRI www.dikri.de oder über die sozialen Netze: http://www.twitter.com/solmecke , www.xing.com/profile/Christian_Solmecke, http://www.youtube.com/KanzleiWBS oder über Facebook.

Die erstmalige Veröffentlichung dieses Musters erfolgte im Februar 2o11 anlässlich der Social Media Conference in Hamburg. Sie dürfen das nachfolgende Muster zur Einführung in Ihrem Unternehmen kostenfrei nutzen und anpassen. Eine Weitergabe an Dritte ist ganz oder teilweise möglich, sofern auf den Verfasser hingewiesen und auf die Webseite www.wbs-law.de verlinkt wird:

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Social Media-Guidelines, Social Media-Policy in Unternehmen

Facebook, Xing, MeinVZ, StudiVZ, Twitter, Blogs, Foren und Co sind in aller Munde. Barack Obama nutzt Facebook. Demi Moore, Ashton Kutcher und viele andere Prominente twittern was das Zeug hält. Deutsche Politiker nutzen Facebook, betreiben Blogs. Aus dem Deutschen Bundestag werden Ergebnisse der Bundespräsidentenwahl getwittert. Aber nicht nur dort. Täglich steigt die Anzahl derer, die Social Media Dienste und Plattformen nutzen. Das Web 2.0 bietet dabei zahlreiche Möglichkeiten der Kommunikation. War der User im „alten” Internet lediglich Konsument, der keinen Einfluss auf die Inhalte und des Internets hatte, nimmt er im Zeitalter des Web 2.0 aktiv an der Gestaltung des Internets teil. Die Möglichkeit sich schnell und unkompliziert über alles Mögliche zu informieren ist um ein Vielfaches einfacher geworden. In den Social Media Diensten wird dabei auch allerlei Privates mitgeteilt. Der letzte Urlaub samt Fotos, die letzte Familienfeier, Hobbies, sonstige Vorlieben und Belangloses. Nichts scheint mehr privat zu sein.Aber nicht nur Privatleute nutzen diese Dienste. Mittlerweile haben auch Unternehmen und sonstige Geschäftsleute die Vorteile der Social Media Dienste erkannt und sich dort platziert. Ohne eine PR-Abteilung bemühen zu müssen, kann sich das Unternehmen schnell und unkompliziert umfassend präsentieren. Auch die Mitarbeiter der Unternehmen nutzen solche Social Media Dienste, sowohl beruflich als auch privat. Teilweise zum Missfallen der Arbeitgeber. Denn die Aktivitäten der Mitarbeiter in solchen Diensten bringen nicht nur Vorteile mit sich. Schnell passiert es, dass sich Mitarbeiter in Foren zu Unternehmenssprechern aufspielen, Betriebsgeheimnisse an die Öffentlichkeit gelangen oder sich Mitarbeiter in ihren eigenen Blogs negativ über ihr Unternehmen äußern. Insbesondere die Echtzeitmedien wie Twitter bergen diese Risiken. Mittlerweile häufen sich derartige Fälle. Betroffen sind Unternehmen wie Ryanair, ID-Media und die Deutsche Bahn AG, nur um einige Beispiele zu nennen. Weiterlesen

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