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Sky äußert Bedenken gegenüber Kabel-BW-Übernahme

Momentan tut Unitymedia einiges, um die Übernahme des baden-württembergischen Kabelnetzbetreibers Kabel BW durch den US-Konzern Liberty Global zu ermöglichen. Bei einer Befragung des Marktes durch das Bundeskartellamt hat sich nun der Pay-TV-Sender Sky kritisch zu der Übernahme geäußert. Die Deutsche Telekom und ProSiebenSat.1 hatten bereits ebenfalls ihre Bedenken gegenüber der Übernahme geäußert.

Nach Ansicht von Sky würde sich eine Übernahme negativ auf den Wettbewerb um Gestattungsverträge mit Wohnungsgesellschaften auswirken. Unitymedia hatten kürzlich verkündet, künftig digitale Free-TV-Kanäle unverschlüsselt übertragen zu wollen, um so den Wettbewerb mit kleineren Kabel-Anbietern forcieren zu wollen.

Nach Angaben von “digitalfernsehen.de” sei auch der Streit zwischen Sky und Unitymedia um die Einspeisung von HD-Sendern in die Kabelnetze von NRW und Hessen ein Grund für die Bedenken gegen die Übernahme. Unitymedia habe in der Zwischenzeit HD-Sender von anderen Marktteilnehmern eingespeist. Sky-Vorstand Holger Enßlin sagte gegenüber “digitalfernsehen.de”: “Gespräche zur Einspeisung aller unserer HD-Sender gab es viele”, man sei in den Netzen von Kabel BW mit allen HD-Sendern vertreten. “Fakt ist: Kabelkunden wollen alle Sky-Produkte und können nicht nachvollziehen wenn sie diese nicht bekommen sollen”, so Enßlin weiter.

Offenbar befürchte man bei Sky, dass Liberty Global einen ähnlichen Umgang mit den Sky-Sendern auch bei Kabel BW durchsetzen könne, so die Meldung weiter. Zwar sei nur nach wie vor nur ein einziger Sky HD-Sender (Sport HD 1) über Unitymedia zu empfangen, dennoch äußerte sich der Sky-Vorstand gegenüber “digitalfernsehen.de” optimistisch: “Das Bundeskartellamt hat bemerkt, dass es hier zu einer Schieflage gekommen ist. Ich gehe davon aus, dass der Spielraum noch groß genug ist, dies vor einer Entscheidung entsprechend zu berücksichtigen.” Erst letzte Woche einigte man sich mit dem Kabel & Medien Service (KMS), wonach ab sofort 15 HD-Sender von Sky eingepeist werden. 2012 sollen weitere Sender folgen.

Momentan wird der Kabelmarkt von drei großen Kabelnetzbetreibern beherrscht: Kabel Deutschland, Unitymedia und Kabel BW. Durch die Kabel-BW-Übernahme könne ein “marktbeherrschendes Oligopol” verstärkt werden, so die Befürchtungen des Kartellamts.

ARD und Sky sichern sich DFB-Rechte

Für die nächsten vier Spielzeiten bleibt der DFB-Pokal weiterhin in der ARD. Der Sender hat beim DFB die audiovisuellen Medienrechte für die Ausstrahlung im Free-TV von 2012 bis 2016 erworben. Über die finanzielle Ausgestaltung der Vereinbarung wurde Stillschweigen vereinbart, so die Meldung der ARD.

Neben der Übertragung von insgesamt acht Live-Spielen beinhaltet die Einigung auch umfangreiche Zusammenfassungen von den jeweiligen Spielen, so die Meldung weiter. Auch die Live-Übertragung des Pokal-Finales der Frauen ist in dem Vertrag enthalten.

Ulrich Wilhelm, Intendant des Bayerischen Rundfunks und ARD Sport-Intendant dazu: “Wir freuen uns sehr, dass wir unsere langjährige und bewährte Zusammenarbeit mit dem DFB auch beim DFB-Pokal fortsetzen können. Mit ihren dritten Programmen, dem Hörfunk und der damit verbundenen regionalen Verankerung ist die ARD prädestiniert, den Pokal in all seiner Breite abzubilden und den Vereinen aller Ligen eine perfekte mediale Bühne im Fernsehen, Internet und Radio zu schaffen.”

Volker Herres, Programmdirektor der ARD, zeigte sich ebenfalls zufrieden: “Die Zuschauer können sich damit auch in den kommenden Jahren auf fundierte und hochwertige Übertragungen im Ersten von diesem faszinierenden nationalen Wettbewerb freuen, bei dem neben dem Profi- auch der Amateurfußball immer wieder für Furore sorgt.”

Sky sichert sich ebenfalls Rechte

Auch Sky Deutschland AG hat den Vertrag mit dem DFB ebenfalls um vier weitere Jahre für den gleichen Zeitraum verlängert und sich die exklusiven und plattformneutralen Rechte am DFB-Pokal gesichert.

Die neue Vereinbarung beinhaltet die Ausstrahlung aller Spiele über die Übertragungswege Kabel, Satellit, IPTV, Internet und Mobil. Zusätzlich zu den insgesamt 63 Spielen zeigt Sky die Auslosung der 2. Runde exklusiv, so die Meldung von Sky.

Carsten Schmidt, Sky Vorstand Sport, Advertising Sales und Internet sagte dazu: “Der DFB-Pokal ist und bleibt ein Toprecht und wir haben es für weitere vier Jahre erworben. Darüber sind wir sehr glücklich. Der Wettbewerb ist eine perfekte Verbindung von Tradition und Emotion und passt damit hervorragend in unser umfangreiches Rechteportfolio. Unsere Abonnenten können sich auch weiterhin auf einen einmaligen Rund-um-Service freuen, denn nur Sky zeigt bis 2015/2016 alle Spiele und alle Tore als Einzelspiel und in der Original-Konferenz.”

Dr. Theo Zwanziger, Präsident des Deutschen Fußball Bundes: “Wir freuen uns sehr über die Fortsetzung der Partnerschaft mit Sky. Wir haben die Kooperation im Jahre 2008 begonnen und damit den DFB-Pokal im medialen Bereich noch wertvoller gemacht. Dass Sky alle Spiele überträgt, ist vor allem für unsere Amateurklubs eine perfekte Darstellungsmöglichkeit auf nationaler Ebene.”

Sky kauft fehlende Anteile von Vermarktungstochter zurück

Der Pay-TV-Sender Sky hält wieder alle Anteile an seiner Vermarktungstochter Premium Media Solutions. Vom ehemaligen PMS-Geschäftsführer Andrea Malagra kaufte Sky die restlichen 24,1% zurück. Malgara war im Oktober zur Media-Agentur Mediaplus gewechselt. Die Höhe des Rückkaufpreises wurde nicht genannt.

“Der Rückkauf der Anteile ist ein klares Signal an den Markt für das Commitment von Sky, seine Werbevermarktung weiter konsequent auszubauen. Nach dem AGF-Einstieg im Frühjahr 2011 ist der Anteilsrückkauf nun ein nächster wesentlicher Schritt, um die Position der PMS mit noch mehr Durchschlagkraft weiter zu stärken, unser Potenzial voll auszuschöpfen und das Werbeinventar marktgerecht zu kapitalisieren”, so die Pressemitteilung. Und man hat sich hohe Ziele gesteckt: “Wir wollen die Vermarktungsumsätze 2011 stark überproportional steigern und haben uns vorgenommen, auch in den kommenden Jahren jeweils zweistellige Wachstumsraten zu erzielen”, heißt es dazu weiter bei Sky.

Seit 2003 hatte Sky seine Werbevermarktung im eigenen Haus gebündelt, Anfang 2007 wurde der Bereich als eigenständige Tochter ausgegründet. Als Christian Unterseer 2008 75,2% an Premium Media Solutions übernahm, wurde Sky mit den verbleibenden 24,8% Minderheitsgesellschafter, wurde aber weiterhin exklusiv vom Tochterunternehmen vermarktet. 2010 kaufte Ex-ProSiebenSat.1-Manager Andrea Malgara 24,1% der Anteile von Unterseer, mit Wirkung zum 1. August 2010 übernahm Sky 51,1% der Anteile von Unterseers CUTV und hielt wieder 75,9% der Anteile an Premium Media Solutions.

Internetfernsehen gibt dem TV-Konsum neuen Schub

Oft genug wird der Untergang des Fernsehens prophezeit – doch bezieht sich dies mehrheitlich auf die Qualität der Sendungen. Anscheinend zu Recht, denn laut einer Studie der Unternehmensberatung McKinsey wird der Bilderkonsum dank Videonutzung bei Smartphone, Tablet-PC und Co. künftig steigen, so ein Bericht des “Handelsblatt”.

“Der Tod des linearen Fernsehens ist nicht in Sicht. Wir sehen weltweit eine stabile oder steigende Fernsehnutzung”, sagte Markus Frerker, Deutschlandchef der Medienberatung bei McKinsey, gegenüber dem Handelsblatt. “Dass die Jungen kein Fernsehen mehr gucken, ist ein weit verbreiteter Fehlglaube. Empirisch lässt sich ein solcher Trend nicht nachweisen.”

Nach Angaben der McKinsey-Studie betrug die durchschnittliche Fernsehnutzung der werberelevanten Zielgruppe der 14- bis 49-Jährigen in der ersten Hälfte des Jahres 195 Minuten, in den USA sind es sogar 300 Minuten, so der Bericht weiter.

Die Marktzahlen würden einen Anstieg der Fernsehnutzung erwarten und die Fernsehkonzerne optimistisch in die Zukunft schauen lassen. Die hierzulande, gerade von TV-Sendern, kritisch beäugten Video-on-Demand-Seiten, werden laut McKinsey auch künftig nur eine kleine Rolle in der deutschen Fernsehlandschaft spielen. “Online-Video ist ein riesiger Hype. Doch die Zahlen sind derzeit noch eher ernüchternd”, sagte Freker gegenüber dem Handelsblatt. Mit gerade mal 3% in der Hauptwerbegruppe sei der Marktanteil der VoD-Seiten in Deutschland verhältnismäßig klein.

Video-on-Demand-Anbieter wie z. B. Netflix haben sich noch nicht auf den deutschen Markt gewagt. Ein Schritt, der auch nicht ganz einfach für das amerikanische Unternehmen wäre: “Netflix hat keine Unterhaltungsshows und kein Sport. Das ist ein Problem”, so Freker gegenüber dem Handelsblatt. Zuschauermagneten wie die Formel 1 und die Fußball-Bundesliga seien bei Sky zu empfangen, eine Tochter des US-Medienriesen News Corp, so das Handelsblatt.

Eine Erweiterung der exklusiven Inhalten würde für Netflix mehr Kosten verursachen, die letzlich an den Kunden abgegeben werden müssten, wodurch die Videoplattform wiederum an Reiz verlieren würde. “Google TV ist gescheitert, weil das Unternehmen nicht ausreichend attraktive Inhalte hatte”, sagt McKinsey-Medienexperte Freker. “Netflix wird es in Deutschland nicht einfach haben. Denn Sky bietet jetzt schon attraktivere Preise als die US-Anbieter für die Abonnenten,” so Freker weiter.

Die Inhalte bestimmen letztlich doch den Markt. Mit der Inhaltsgenerierung durch konzerneigene Produktionstöchter versuchen die deutschen Privatsender somit mehr Einfluss am Medienmarkt zu erlangen.

ZAK untersagt Glücksspielwerbung auf Sport1

Die Kommission für Zulassung und Aufsicht der Medienanstalten (ZAK) hat dem Sender Sport1 die Ausstrahlung von Werbung für den Sportwettenanbieter “bet-at-home.com” untersagt. Damit sind alle Werbeformen, wozu auch Teleshopping, Sponsorhinweise und Dauerwerbesendungen künftig nicht mehr zulässig, insofern sie einen werblichen Charakter haben und zur Teilnahme am Glücksspiel anregen. Laut Glücksspielstaatsvertrag ist Fernsehwerbung für öffentliches Glücksspiel verboten.

Bereits am 9. August 2011 hatte die ZAK die Werbung für “bet-at-home.com” auf Sport1 beanstandet, dennoch hatte der Sender weiterhin für den Sportwettenanbieter in unterschiedlichen Formen geworben. Der Sender hatte gegen die Beanstandung vom 9. August geklagt, das Verfahren ist noch anhängig.

Ebenfalls beanstandet hat die ZAK eine Werbung für den Sportwettenanbieter “Tipico”, die am 7. August 2011 in der Sendung “sky fußball bundesliga” auf dem Sender Sky ausgetsrahlt wurde.

In einem Gespräch mit der ZAK sowie der lizenzgebenden BLM vertraten die beiden Veranstalter die Auffassung, dass der gesamte deutsche Glücksspielstaatsvertrag aufgrund der aktuellen EuGH-Rechtsprechung nicht mehr anwendbar sei, so die Meldung der ZAK. Die Beschlüsse der Kommission seien eine Bekräftigung der dargelegten Position wonach die EuGH-Urteile keine direkte Auswirkung auf das Werbeverbot haben und der Glücksspielstaatsvertrag insofern weiterhin gilt. Diese Position werde bereits von verschiedenen deutschen Gerichten gestützt, darunter das Bundesverwaltungsgericht, so die Meldung weiter.

 

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OLG München: Einwilligung bei Pay-TV-Sender Sky ist unzulässig

Die Einwilligung in die Erteilung von Werbung muss vom Kunden separat erklärt werden. Ansonsten fehlt es an einer wirksamen Einwilligung und es liegt ein Verstoß gegen Wettbewerbsrecht vor. Dies hat das Oberlandesgerichtes München klargestellt unter Bezugnahme auf die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes.

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“X-Diaries” verstößt massiv gegen Jugendmedienschutz

Die Kommission für Jugendmedienschutz (KJM) hat ihren Bericht für Rundfunk- und Telemedien-Prüffälle für das zweite Quartal 2011 veröffentlicht. Insgesamt wurden in diesem Zeitraum  47 Verstöße gegen die Bestimmungen des Jugendmedienschutz-Staatsvertrags (JMStV) festgestellt. 37 davon kommen aus dem Rundfunk-, 10 aus dem Telemedienbereich.

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Pay-TV Anbieter Sky mahnt Gastwirte ab

Wer als Inhaber einer Gaststätte seinen Gästen Pay-TV bieten möchte und nur über ein privates Abonnement bei dem Anbieter Sky verfügt, muss mit einer teuren Abmahnung rechnen. Reuige Sünder können allerdings mit einem blauen Auge davonkommen.

 

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Pornofilme müssen lediglich bis 23:00 Uhr verschlüsselt sein

Der Fernsehsender Sky darf ab 23:00 Uhr Pornofilme unverschlüsselt senden. Dies geht aus einem Urteil des OLG Düsseldorf (AZ: I 20 U 97/10) hervor. Weiterlesen

SKY und der Jugendschutz

Der Streit um die ausreichende Gewährleistung des Jugendschutzes bei dem Pay-TV-Sender Sky geht weiter. Das OLG Düsseldorf hat eine einstweilige Verfügung des LG Duisburg gegen den Sender aufgehoben, so dass der Sender jugendgeschützte Inhalte vorerst wieder ab 20 Uhr ausstrahlen darf. Weiterlesen

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