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OLG Hamm: Software, Videos und Musik können nicht mittels einer Cellophanhülle versiegelt werden – Käufer haben Widerrufsrecht
Seit etwa einer Stunde twittert Rechtsanwalt Carsten Föhlisch von Trusted Shops aus dem Gerichtssaal beim OLG Hamm. In dem Verfahren mit dem Aktenzeichen 4 U 211/09 geht es um zwei unterschiedliche Rechtsfragen. Zunächst hat das Gericht zu klären, ob die so genannte 40 € Klausel auch in den AGB aufgeführt werden muss. Diese Frage wurde von den Richtern bejaht (so auch OLG Hamburg). Darüber hinaus hat das Gericht zu klären, ob in Cellophan verpackte CD’s ausreichend versiegelt sind oder ob weitere Siegel erforderlich sind. Bedeutend ist diese Frage insofern, als dass den Käufern von versiegelten CD’s, Videos und Software kein Widerrufsrecht zusteht (§ 312d Abs. 4 Nr. 2 BGB).









