Alle Artikel mit dem Tag "Selbstverständlichkeiten"
AG Meldorf: eBay Händler dürfen mit Originalware werben
Das Amtsgericht Meldorf hat entschieden, dass die abgegebene Garantie nicht wettbewerbswidrig ist. Wie eBay Händler sich verhalten sollten.
OLG Hamm: Werbung mit Selbstverständlichkeiten wie „24 Monate Gewährleistung“ ist irreführend
Die Werbung mit sog. „Selbstverständlichkeiten” ist gerade im Online-Handel beliebt, um sich zumindest scheinbar von Wettbewerber abzusetzen. Allerdings ist eine solche Werbung aus wettbewerbsrechtlicher Sicht grundsätzlich nicht zulässig, da in der Regel eine Irreführung des Verbrauchers angenommen vorliegt. Weiterlesen
BGH: Werbung mit Selbstverständlichkeiten kann irreführend sein
Häufig werben Online-Händler in ihren Angeboten mit Selbstverständlichkeiten, also Eigenschaften, die gesetzlich vorgeschrieben sind oder aber zum Wesen der Ware gehören. Der BGH hat in einem Urteil (vom 23.10.2008; Az. I ZR 121/07) entschieden, dass eine solche Werbung mit selbstverständlichen, der Ware angehörenden Eigenschaften irreführend ist und damit gegen § 5 UWG verstößt. Weiterlesen









