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Landgericht Köln spricht den „Bläck Föös” Schadensersatz zu

Das Kölner Landgericht (Az.: 33 O 172/09) hat der Band „Bläck Föös” einen Schadensersatzanspruch  i.H.v knapp 11.000,- Euro zugesprochen.   „Karneval ohne Kostüm ist wie Bläck ohne Föös”. Dies war der Werbeslogan eines Unternehmens im letzten Jahr. Das Unternehmen hatte damit für seine Produkte geworben, zu denen auch Karnevalskleidung gehört. Allerdings geschah dies ohne Absprache mit der Band „Bläck Föös”. Daher wurde das Unternehmen abgemahnt. Dieses zeigte Einsicht, gab eine Unterlassungserklärung ab und zahlte die entstandenen Rechtsanwaltskosten. Zu einem Gerichtsverfahren kam es letztendlich, weil das Unternehmen sich weigerte, den ebenfalls geforderten Schadensersatz i.H.v. 11.000,- Euro zu leisten. Weiterlesen

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