Alle Artikel mit dem Tag "Schadensersatz"
Tele 5 scheitert mit Schadensersatzklage gegen IP Deutschland
Auch mit der Schadensersatzklage gegen den Werbezeitenvermarkter IP Deutschland ist die Betreibergesellschaft von Tele 5, TM-TV, gescheitert. Bereits im November 2011 hatte das Landgericht München eine Klage von Tele 5 und Viacom Media Solutions gegen SevenOne Media, dem Vermarkter der ProSiebenSat.1 Media AG, abgewiesen.
2007 hatte das Bundeskartellamt bei Durchsuchungen der Werbezeitenvermarkter IP Deutschland GmbH und SevenOne Media GmbH sowie einer Reihe von Media-Agenturen Beweismaterial sichergestellt, das kartellrechtswidrige Vereinbarungen belegte. Daraufhin verhängte das Kartellamt Geldbußen in Höhe von insgesamt 216 Mio. Euro aufgrund kartellrechtswidriger Rabattvereinbarungen. Aufgrund der abgesprochenen Anteils- bzw. Share-Rabatte für Media-Agenturen sei „der Fernsehwerbemarkt für die kleineren, marktschwächeren Sender abgeschottet und der Marktzugang insgesamt erschwert“ gewesen, so die Pressemeldung des Bundeskartellamts 2007.
Im Zuge der verhängten Bußgelder hatten TM-TV, Viacom und El Cartel Media Schadenersatzklagen gegen die beiden Vermarkter eingereicht. TM-TV hatte gegen das Urteil im November 2011 Berufung eingelegt. Ob der Tele 5 Vermarkter auch gegen die aktuelle Entscheidung des Gerichts angehen wird, ist bislang nicht bekannt.
MDR und Ex-Unterhaltungschef Foht schließen Vergleich
Nachdem der MDR den ehemaligen Unterhaltungschef Udo Foht im September 2011 wegen des Verdachts auf Amtsmissbrauch fristlos gekündigt hatte, reichte dieser damals Klage dagegen ein. Nun haben MDR und Foht vor dem Leipziger Arbeitsgericht einen Vergleich geschlossen. Beide Seiten einigten sich darauf, dass Fohts Vertrag rückwirkend zum 31. Dezember 2011 endet. Foht erhält im Gegenzug ausstehende Zahlungen und ein wohlwollendes Arbeitszeugnis, so das Gericht nach Angaben von MDR aktuell.
Laut einer Pressemeldung des MDR sah das Leipziger Arbeitsgericht die vorgebrachten Gründe für die Kündigung als derart gravierend an, dass es die Beendigung der Beschäftigung trotz der sehr langen Betriebszugehörigkeit (Foht hatte seit der MDR-Gründung 1992 dort gearbeitet und war zuvor seit 1975 beim Fernsehen der DDR beschäftigt) zum 31.12.2011 für gerechtfertigt hielt.
Unabhängig vom Vergleich laufen die strafrechtlichen Ermittlungen gegen Foht wegen Bestechlichkeit, Bestechung, Untreue und Betrug weiter. Mögliche Schadensersatzforderungen des MDR an Udo Foht bleiben vom Vergleich ebenfalls unberührt, so die Meldung weiter.
Kanzlei Nesselhauf verschickt Abmahnungen im Auftrag von Claudia Schiffer
Kanzlei Nesselhauf verschickt Abmahnungen im Auftrag von Claudia Schiffer
Die Hamburger Kanzlei Nesselhauf mahnt derzeit behauptete Persönlichkeitsrechtsverletzungen des Topmodels Claudia Schiffer ab. In der uns vorliegenden Abmahnung wird von dem Betreiber eines Internet-Blogs Unterlassung der Veröffentlichung und Verbreitung eines Artikels verlangt.
Unter der Überschrift „Claudia Schiffer: Ist ein anderer Mann der Vater ihrer Tochter?“ wurde in diesem Artikel im Dezember 2011 über einen Russen berichtet, der behauptet, Vater von Schiffers Tochter Cosima Violet zu sein. Nach eigener Aussage habe er das Model über Facebook kennengelernt und sich mit ihr in Moskau getroffen.
Der Artikel enthielt auch eine Stellungnahme von Claudia Schiffer: „Claudia Schiffer selbst hat sich zu den Gerüchten nur kurz zu Wort gemeldet und verlauten lassen, dass das der reinste Quatsch ist und nicht im geringsten etwas Wahrheit enthält.“
Durch Unterzeichnung der vorformulierten Unterlassungserklärung soll sich der Betreiber des Internet-Blogs zur Unterlassung der Veröffentlichung und Verbreitung des Artikels, sowie zur Erstattung der Abmahnkosten verpflichten.
Zur Information übermittelte die Kanzlei Nesselhauf außerdem einen von ihr in einem ähnlichen Fall erwirkten Beschluss des Landgerichts Hamburg, in dem der Antragsgegnerin im Wege der einstweiligen Verfügung untersagt wurde, zu behaupten, zu veröffentlichen oder zu verbreiten, ein Russe wolle Vater ihrer Tochter sein.
Dieser Beschluss wird als Argument für die Rechtswidrigkeit der Veröffentlichung angeführt.
Haben auch Sie eine solche Abmahnung der Kanzlei Nesselhauf erhalten? Kontaktieren Sie uns – wir bieten Ihnen eine kompetente juristische Beratung zur Verteidigung Ihrer Rechte. Sie erreichen uns unter 0221 - 400 67 555 (Beratung bundesweit)!
Costa Concordia – Eine rechtliche Betrachtung des Unglücks
Der Sachverhalt
Die Costa Concordia – ein riesiger Luxusliner. Sie hat ca. € 450 Millionen gekostet, wurde 2005 fertiggestellt und konnte neben 1.100 Besatzungsmitgliedern auch ca. 3.800 Passagiere aufnehmen. Die Concordia ist am 13. Januar 2012 unweit der italienischen Insel Giglio auf Grund gelaufen. Aller Wahrscheinlichkeit nach wegen menschlichem Versagen. Der Kapitän jedenfalls wurde bereits festgenommen und sitzt nun in Untersuchungshaft. Die Black-Box wurde geborgen und wird in den kommenden Tagen ausgewertet. Sie wird Klarheit schaffen. Experten halten einen technischen Defekt für nur wenig wahrscheinlich. In Frage kommt wohl nur fahrlässiges Verhalten. Aber was bedeutet das für die Betroffenen? Weiterlesen
LG Köln: “Bedienungsanleitung” für Filesharing-Verfahren
Das Landgericht Köln, dass es bekanntlich abgemahnten Anschlussinhabern in der Vergangenheit sehr schwer gemacht hatte, sich gegen den Vorwurf der rechtswidrigen öffentlichen Zugänglichmachung von geschützten Werken im Internet zu verteidigen, hat sich im Rahmen eines aktuellen 20-seitigen Hinweisbeschlusses vom 12.12.2011 (33 O 283/11) zu grundsätzlichen Aspekten in gerichtlichen Filesharing-Verfahren geäußert. Weiterlesen
SevenOneMedia muss kein Schadensersatz an Tele 5 zahlen
Das Landgericht München hat eine Schadensersatzklage von Tele5 gegen SevenOne Media, dem Vermarkter der ProSiebenSat.1 Media AG, abgewiesen.
2007 hatte das Bundeskartellamt gegen SevenOne Media und gegen den Vermarkter von RTL, IP Deutschland, eine Geldbuße von insgesamt 216 Millionen Euro (SevenOne Media: 120 Mio. Euro, IP Deutschland 96 Mio. Euro) verhängt. Begründet wurde die Strafe mit der Ausnutzung der marktbeherrschenden Stellung, da die beiden Vermarkter sich rund 80% des TV-Werbemarktes teilten. Mit ihrer Rabattpolitik würden die beiden großen Vermarkter kleinere unabhängige Anbieter benachteiligen, so das Urteil damals. Die Unternehmen akzeptierten die Geldbuße und das Verfahren wurde eingestellt.
Tele5 hatte daraufhin eine Schadensersatzklage wegen Benachteiligung eingereicht. Der MTV-Vermarkter Viacom Media Solutions und RTL 2 hatten ebenfalls geklagt. Die Klagen von Tele5 und Viacom Media Solutions wurden nun abgewiesen. Im Fall von RTL2 ist noch keine Entscheidung gefallen.
EuGH: Der Begriff der Flugannullierung ist weit auszulegen
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) mit Sitz in Luxemburg hatte in seinem Urteil vom 13.10.2011(C-83/10) über einen Fall zu entscheiden, in dem die klagenden Familien Pato RodrÃguez und López Sousa sowie Herr Rodrigo Manuel Puga Lueiro im September 2008 einen Flug mit Air France von Paris (Frankreich) nach Vigo (Spanien) gebucht hatten.
LG Frankfurt legt für Filesharung über Tauschbörse einen Streitwert von 300.000 Euro zugrunde
Das Abmahnen von Anschlussinhabern wegen des Verbreitens von urheberrechtlich geschützten Dateien ist ein lukratives Geschäft. Dies ergibt sich aus einer Entscheidung des Landgerichtes Frankfurt am Main.
“Supertalent” zahlt 5000 Euro für Show-Tipp
Freddy Sahin-Scholl, Gewinner der letzten Staffel der RTL-Show „Das Supertalent“, hat in der letzten Zeit weniger mit seinem musikalischen Können, sondern wegen eines Rechtsstreits auf sich aufmerksam gemacht. Sahin-Scholl, auch bekannt als der “Mann mit den zwei Stimmen” wurden von einem Bekannten wegen Nichteinhaltung eines mündlichen Vertrags verklagt. Nun hat sich Sahin-Scholl am Montag vor dem Landgerichts Karlsruhe auf einen Vergleich geeinigt und zahlt 5000 Euro an den Kläger.
Der klagende Frührentner hatte behauptet, er habe Sahin-Scholl überredet an der Show teilzunehmen und ihm zahlreiche Tipps für seinen Auftritt gegeben. Daraufhin soll ihm Sahin-Scholl 20% Erlösbeteiligung zugesichert haben, falls er die Show gewinnen würde. Nach Angaben von Sahin-Scholl sei diese Vereinbarung nie getroffen worden. Er forderte seinerseits eine Unterlassungs der Äußerungen und einen Schadensersatz wegen Rufmords. Im Juni dieses Jahres hatte der Kläger einen Vergleich in derselben Höhe abgelehnt, da der Betrag angesichts der Gewinnsumme von 100 000 Euro und geschätzten Einnahmen von 1,3 Millionen Euro “lächerlich” sei.
Ein 55-jähriger Schlosser trat als Zeuge für den Kläger auf. Er habe im Mai 2010 in einem Straßencafé mitbekommen, wie die beiden “lautstark und intensiv” geredet hätten. Dabei habe er gehört, wie Sahin-Scholl seinem Gegenüber eine Gewinnbeteiligung von 20% versprochen habe. Allerdings könne er sich nicht erinnern, um welche Gegenleistung es ging. “Ich konnte schließlich nicht alles hören.”
Dass der Kläger Sahin-Scholl zu der Show gebracht habe, bestreitet dieser nicht. So heißt es in der Biographie auf der Webseite von Sahin-Scholl: ”"Ein Bekannter, den ich seit zehn Jahren nicht mehr gesehen hatte, rief mich irgendwann an und fragte mich, ob ich die Sendung kenne. Ich müsse da unbedingt mitmachen”, erinnert sich Sahin-Scholl. Nachdem sich der in Karlsruhe lebende Musiker monatelang erfolgreich gegen die verhasste Audition wehren konnte, setzte ihm der Anrufer bei der 4. “Supertalent”-Staffel schließlich entschlossen die Pistole auf Brust. “Er meinte: ‘Es ist für mich eine Herzenssache, ich bin dein größter Fan. Du musst da hin, das ist ein Auftrag. Am nächsten Sonntag ist das letzte Casting in Köln, wenn du da nicht hinkommst, dann hole ich dich um sechs Uhr mit meinem Auto ab’”, schmunzelt er heute. In der Nacht vor besagtem Sonntag tat Freddy kein Auge zu. Er hatte den Mann zehn Jahre nicht gesehen, war nicht einmal mit ihm befreundet.”
Das Gericht sah zwar eine mündlich getroffene Vereinbarung als gegeben an, aber aufgrund der dürftigen Beweislage könne der Frührentner nicht mehr als den Vergleich erwarten. Der Verteidiger von Sahin-Scholl sagte zu dem Vergleich: “Wir wollen die Sache endlich vom Tisch haben, damit sich mein Mandant wieder auf seine Karriere konzentrieren kann.”
Der Kläger darf nun nicht mehr behaupten, dass sich der Künstler nicht an die Vereinbarung einer Gewinnbeteiligung gehalten habe. Mit dem jetzt vollzogenen Vergleich sind nun beide Klagen hinfällig. Die Kosten für das Gerichtsverfahren wurden geteilt.
ARD und Ex-Generalsekretärin verständigen sich auf Vergleich
Der vom Anwalt der ehemaligen Generalsekretärin der ARD, Verena Wiedemann, angekündigte “Riesenprozess” bleibt nun doch aus. Am Montag einigten sich Wiedemann und die ARD bei einem Gütetermin vor dem Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg auf einen Vergleich, dies berichtet sueddeutsche.de. Details über den Kompromiss wurden jedoch noch nicht bekannt. Für den Vergleich gilt eine Widerrufsfrist von vier Wochen. In März scheiterte bereits ein erster Gütetermin, im Juni lehnte Wiedemann eine Vertragsverlängerung durch die ARD ab.
Wiedemann hatte den Intendanten des Senderverbundes Mobbing vorgeworfen und die ARD auf Schmerzengeld und Schadenersatz verklagt. Sie sei so massiver “Ausgrenzung, Diskriminierung und Missachtung” ausgesetzt gewesen, dass sie psychisch erkrankt sei und sich in medizinische Behandlung begeben musste. Zudem sei sie in ihren Kompetenzen beschnitten worden. Die ARD wies die Vorwürfe stets zurück.
Der Posten des Generalsekretärs war erst 2006 eingeführt worden und soll den alle zwei Jahre wechselnden ARD-Vorsitz in der Geschäftsführung unterstützen. Der Posten sei allerdings auch nicht unumstritten gewesen. Dies war auch ein Hintergrund der Auseinandersetzung. Wiedemanns Anwalt, Hans Georg Meier, sagte damals gegenüber der Frankfurter Rundschau, dass die ARD das Generalsekretariat wieder abzuschaffen gedenke. Doch durch eine Freistellung Wiedemanns würden Versorgungsbezüge fällig, die die ARD nicht zahlen wolle. Deshalb habe man beschlossen, seine Mandantin so stark zu mobben, bis sie von sich aus kündige, so Meier damals zur FR.
Der Posten des Generalsekretärs ist seit Ende Juni unbesetzt, die ARD suche aber einen Nachfolger für die Juristin Wiedemann. Das Generalsekretariat sei nach wie vor eine “wichtige und richtige Einrichtung”, so die ARD.









