Alle Artikel mit dem Tag "Schaden"

Rechtsfall des Tages: Haftungserleichterung des Arbeitnehmers

Wie haftet der Arbeitnehmer gegenüber dem Arbeitgeber für während der Arbeit verursachte Schäden?

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Filesharing: Kein Schaden für die Filmindustrie?

Die Lobbyverbände der Musik- und Filmindustrie fordern ein Verschärfung des Urheberrechtes etwa durch das umstrittene Abkommen ACTA, weil das illegale Verbreiten von urheberrechtlich geschützten Werken zu massiven Einnahmeausfällen führen soll. Doch ist dies wirklich berechtigt? Eine neue Studie lässt Zweifel daran aufkommen.

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ArbG Oberhausen: Keine Haftung von Arbeitnehmer für entwendete Handys

Der Mitarbeiter eines Handy-Shops braucht nicht für die aus dem Lager gestohlenen Handys aufzukommen. Dies hat das Arbeitsgericht Oberhausen entschieden.

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LAG Berlin-Brandenburg: Geprellter Arbeitgeber darf keinen Schadensersatz wegen gefälschtem Diplom verlangen

Soweit ein Bewerber mit einem gefälschten Zeugnis eingestellt worden ist, kann der Arbeitgeber ihn zwar durch eine Anfechtung oder Kündigung des Arbeitsverhältnisses los werden. Ihm steht aber nicht unbedingt Schadensersatz zu. Dies hat jedenfalls das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg entschieden.

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AG Mainz: Der Betreiber einer Abofalle muss auch für die außergerichtlichen Anwaltskosten aufkommen!

Das Amtsgericht Mainz hat entschieden, dass der Betreiber einer Abofalle einem hereingefallenen Verbraucher auch die Kosten für die außergerichtliche Inanspruchnahme eines Rechtsanwaltes ersetzen muss. Ein Urteil, das sehr zu begrüßen ist.

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Schwedische Wissenschaftler fordern härteres Durchgreifen beim Filesharing

Zwei schwedische Forscher haben sich im Rahmen einer Studie mit den Folgen von Raubkopien für die Musikindustrie beschäftigt. Schärfere Gesetze sollen sich erheblich auf die Verkaufszahlen und Umsätze im Handel auswirken.

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BAG: Arbeitnehmer musste wegen grober Fahrlässigkeit mit Jahresbruttogehalt haften

Das Bundesarbeitsgericht hat entschieden, dass eine Reinigungskraft für die Beschädigung eines teuren medizinischen Gerätes Schadensersatz in Höhe eines Jahresbruttogehaltes leisten musste. Dabei hat sie wegen ihres grobfahrlässigen Verhaltens noch Glück gehabt.

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