Alle Artikel mit dem Tag "Rundfunkstaatsvertrag"

RTL fordert Aufgabe der öffentlich-rechtlichen Digitalkanäle

Erst Ende 2011 hatte der rheinland-pfälzische Ministerpräsident Kurt Beck (SPD) vorgeschlagen, mehrere Digitalkanäle von ARD und ZDF einzustellen. So sagte er gegenüber dem Fachmagazin “Promedia”, er sehe z. B. “keine Notwendigkeit, neben den hervorragenden Kultursendern Arte und 3sat zwei weitere öffentlich-rechtliche Kulturkanäle anzubieten.” 

Nun ist auch der Privatsender RTL in die Kritik eingestiegen und  fordert die Aufgabe von Sendern wie ZDF Neo, Eins Extra oder Einsfestival. Tobias Schmid, Medienpolitik-Chef der RTL-Sendergruppe (RTL, Vox, Super RTL, N-TV) sagte gegenüber dem Handelsblatt: “Die Einstellung der vier Digitalkanäle von ARD und ZDF ist überfällig. Denn die Sender finden seit Jahren keine Akzeptanz. Sie erreichen nur eine Zuschauerquote zwischen null und 0,1 Prozent.”

Schmids Kritikansatz hat allerdings einen deutlich anderen Schwerpunkt als der von Beck: “ARD und ZDF versenden in ihren Digitalkanälen Inhalte vor allem, um sie danach im Netz nutzen zu dürfen. Das ist ebenso absurd wie durchsichtig”, sagte Schmid dem Handelsblatt.

ARD und ZDF dürfen gemäß Rundfunkstaatsvertrag nur bereits gesendete Beträge ins Netz stellen. Die öffentlich-rechtlichen Sender verteidigen ihre Digitalkanäle mit ihrem Auftrag zur Programmvielfalt sowie der Verjüngung ihrer Zuschauer. Dazu sagte Schmid gegenüber dem Handelsblatt: “Es gibt in Summe keinen Zuwachs von jungem Publikum. Das ist empirisch anhand von ZDF und ZDF Neo nachweisbar.”

Bei der Jahresauswertung der Marktanteile 2011 hatte die ARD bei der werberelevanten Zielgruppe der 14- bis 49-Jährigen durchschnittlich nur 6,6% Marktanteil (-0,7% gegenüber 2010), das ZDF verzeichnete in dieser Kategorie einen Marktanteilrückgang von 0,5% auf 6,2%. RTL konnte 2011 mit durchschnittlich 18,4% Marktanteil bei den Werberelevanten sogar noch 0,3 Prozentpunkte zulegen.

Zudem kritisierte Schmid gegenüber dem Handelsblatt die mangelnde Aufsicht der Digitalkanäle: “Wir fordern eine effektive Kontrolle der Digitalkanäle und ihrer Finanzen, die bislang von den Rundfunkräten kaum erfüllt werden kann”, so Schmid. Und weiter sagte er: “Die Politik weiß, dass die Kanäle seit Jahren keine Akzeptanz finden, und es liegt allein bei ihr, die Konsequenz daraus zu ziehen.”

GEZ-Reform: Umstrittene Haushaltsabgabe wurde beschlossen

Nachdem auch Schleswig-Holstein als letztes Bundesland einer Änderung des Rundfunkstaatsvertrages zugestimmt hat, wird die Haushaltsabgabe voraussichtlich ab dem 01.01.2013 eingeführt werden. Dies wird vor allem von einem bekannten Verfassungsrechtler kritisch gesehen.

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Drittsendeplätze: N24 verklagt Medienhüter

Der Nachrichtensender N24 hat Klage gegen die Landeszentrale für Medien und Kommunikation (LMK) eingereicht. Die LMK hatte im Vorfeld die Bewerbung von N24 um die Drittsendeplätze bei Sat.1 als unzulässig erklärt. N24 hatte damals erwogen, rechtliche Schritte einzuleiten.

Die LMK hatte ihre Entscheidung damals damit begründet, dass N24 Media bereits als Nachrichtenlieferant mit Sat.1 zusammenarbeite und somit keine Unabhängigkeit gegeben sei. Eine Bewerbung sei deswegen unzulässig, so die LMK.

Gegenüber der Süddeutschen Zeitung sagte N24-Geschäftsführer Torsten Rossmann, man wolle mit der Klage erreichen, dass die LMK ihren Beschluss zurücknimmt und in einen ergebnisoffenen Auswahlprozess eintrete, welcher den Vorgaben des Gesetzgebers zur Vielfaltssicherung entspreche.

Die Sender RTL und Sat sind als marktstärkste Privatsender und dem daraus resultierenden hohen Einfluss auf die Meinungsbildung dazu verpflichtet, Drittsendezeiten an externe Produktionspartner zu vergeben, um so in den Bereichen Kultur, Bildung und Information eine Vielfalt zu garantieren.

Bislang sind die Drittsendezeiten an die Produktionsfirmen DCTP und News and Pictures vergeben. Vermutungen zufolge wird das auch so bleiben, weswegen der LMK auch Parteilichkeit vorgeworfen wird.

Ende November sagte ProSiebenSat.1-Konzernsprecher Julian Geist gegenüber der FAZ, man stehe “Auswahl sehr kritisch gegenüber.” Trotz langjähriger Geschäftspartnerschaft habe man das Ziel verfolgt, “über zusätzliche Anbieter” einen “Vielfaltsmehrwert” zu erzielen.

Medienaufsicht untersucht Vorwürfe gegen Sat1 wegen „Schwer verliebt“

Die Landesmedienanstalt prüft, ob SAT 1 durch die Ausstrahlung seiner Pseudo-Reality-Show „Schwer verliebt“ gegen geltendes Recht verstößt unter anderem durch Missachtung der Menschenwürde.

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Verfassungsrechtler: geplante GEZ-Reform ist verfassungswidrig

Nach Auffassung des Hamburger Verfassungs- und Völkerrechtlers Ingo von Münch ist die im Zuge der GEZ-Reform geplante Haushaltsabgabe verfassungswidrig. Von Münch, ehemaliger Kultur- und Wissenschaftssenator von Hamburg, appelliert in einem Beitrag im Magazin “Focus” an die Abgeordneten der Landtage in Nordrhein-Westfalen und Schleswig-Holstein, der “Zwangsabgabe” nicht zuzustimmen. “Es wäre eine Sternstunde des Parlamentarismus, wenn wenigstens eines unserer Landesparlamente den Mut besäße, dem Fünfzehnten Rundfunkänderungsstaatsvertrag nicht zuzustimmen und damit dessen Inkrafttreten zu verhindern”, so von Münch im “Focus”.

Ende der Woche wird in NRW über die geplante Rundfunkreform abgestimmt, in Schleswig-Holstein am 14. Dezember 2011. Laut Rundfunkstaatsvertrag ist für die Realisierung der geplanten Haushaltsabgabe die Zustimmung aller Länder erforderlich. Im Zuge der geplanten GEZ-Reform wäre ab 2013 eine generelle Haushaltspauschale fällig. Momentan beträgt die monatliche GEZ-Gebühr für Fernseher und Radio 17, 98 Euro, ab 2013 könnte dieser Betrag für alle Haushalte, unabhängig von der Geräteanzahl gelten.

Für von Münch ist dies “ein unverständlicher Eingriff in die Freiheitssphäre des Bürgers”. Bürger, die lediglich Radio hören würden und keinen Fernseher besitzen, würden dennoch gezwungen werden, sowohl Hörfunk als auch Fernsehen zu finanzieren, so die Kritik. “Hierin liegt ein verfassungsrechtlich unzulässiger Eingriff in das Grundrecht der freien Entfaltung der Persönlichkeit, das vom Bundesverfassungsgericht als allgemeine Handlungsfreiheit verstanden wird”, so von Münch im Focus.

Vor den letzten beiden Abstimmungen dürfe man “die Abgeordneten daran erinnern, dass sie gemäß den Verfassungen ihrer Länder Vertreter des ganzen Volkes sind, aber nicht Vertreter der Rundfunkanstalten”, so von Münch weiter.

LMK: Keine Drittsendezeit für N24 im Sat.1-Programm

Laut Rundfunkstaatsvertrag muss ein Sender oder eine Senderfamilie, sobald eine bestimmte Quote erreicht und daher ein hoher Einfluss auf die Meinungsbildung gegeben ist, einen Ausgleich schaffen. Dies kann u. a. durch die Bereitstellung von Sendezeit für unabhängige Drittanbieter im Programm geschaffen werden. Momentan gibt es bei den beiden bundesweiten Vollprogrammen RTL und Sat.1 solche Drittsendezeiten.

Im Sommer 2011 haben sich sechs Kandidaten bei der Landeszentrale für Medien und Kommunikation (LMK) auf die Drittsendezeit im Programm von Sat.1 beworben. Nach Angaben des „Hamburger Abendblatts“ ist die Bewerbung von N24 Media von der LMK abgelehnt worden, da N24 als Nachrichtlieferant für Sat.1 tätig ist und somit keine Unabhängigkeit gegeben sei.

Beworben für eine Zulassung als Veranstalter einer Drittsendezeit hatten sich News and Pictures Fernsehen, DCTP Entwicklungsgesellschaft für TV Programm, Eikon Nord TV- und Filmproduktion, Meta Productions Gesellschaft für Film- und Fernsehproduktion, Mo.Tivi Filmproduktion und N24 Media.

N24-Geschäftsführer Torsten Rossmann wolle nun rechtliche Schritte gegen diese Entscheidung prüfen, so der Bericht weiter. Laut Rossmann liege eine Bescheinigung der Kommission zur Ermittlung der Konzentration im Medienbereich (KEK) vor, die – trotz der Programmzulieferungen an Sat.1 – die Unabhängigkeit von N24 bestätige.

Zudem habe die LMK Rossmann bereits vor der Bewerbung angedeutet, dass trotz Ausschreibung der Sendeplätze die derzeitige Situation nicht geändert werden solle. Nach Informationen des Hamburger Abendblatts bestreitet die LMK diesen Vorwurf.

Momentan senden DCTP und News & Pictures auf den Drittsendeplätzen von Sat.1. Darunter fallen Formate wie “Planetopia”, “Süddeutsche TV” oder “Spiegel TV Reportage”. Mit einer Entscheidung wird frühestens Ende 2011 bzw. Anfang 2012 gerechnet.

Bauer Verlag klagt weiter gegen “ARD-Buffet”-Magazin

Der Rechtsstreit um den Print-Ableger der SWR-Sendung “ARD-Buffet” geht in die nächste Instanz: Nach einer Niederlage vor dem Hamburger Landgericht zieht der Bauer-Verlag nun vor das Oberlandesgericht, so die Angaben des Branchendiensts “Kontakter”. Nach Ansicht des Verlags verstößt das Magazin gegen den Rundfunkstaatsvertrag. Zwar heißt es dort im Paragraph 11a: “Der öffentlich-rechtliche Rundfunk kann programmbegleitend Druckwerke mit programmbezogenem Inhalt anbieten”, jedoch beanstandet die Bauer Media Group, dass rund 70% des Magazin-Inhalts nicht in der Sendung vorkämen und somit das Druckwerk nicht als programmbegleitend gelten könne.

Das Landgericht Hamburg sah insofern keinen Verstoß gegen den Rundfunkstaatsvertrag, da der SWR bzw. SWR Media Services die Lizenz für das Print-Magazin an den Burda-Verlag abgegeben hat und somit nicht der Anbieter des Heftes im Sinne des Rundfunkstaatsvertrags sei. Die Frage des Sendungsbezugs sei daher unwichtig.
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SWR-Justitiar weist Zahlen zur Rundfunkreform als unseriös zurück

Für 2013 ist eine Änderung der GEZ-Gebührenerhebung geplant: künftig soll die geräteabhängige Gebühr abgeschafft werden und stattdessen eine Pauschale für alle Haushalte eingeführt werden. Somit müsste jeder Haushalt, unabhängig davon, ob er ein Radio oder Fernseher besitzt, eine GEZ-Gebühr bezahlen. Bei Privathaushalten wären dies nicht mehr als 17,98 Euro im Monat (was der derzeitigen Abgabe für einen Fernseher oder einen Fernseher und einem Radio entspricht). Bei Unternehmen wäre eine Beitragsstaffelung fällig, die sich nach der Größe des Betriebs richtet.

Doch momentan sieht es so aus, als könnte die geplante Reform der Rundfunkgebühren an Nordrhein-Westfalen scheitern. Für eine Änderung des Rundfunkstaatsvertrags müssen alle Bundesländer zustimmen, doch der rot-grünen Regierung in NRW fehlt die Mehrheit und die Opposition (Linkspartei, FDP, CDU) hat gegenüber der Reform große Bedenken.

Rundfunkfinanzierung auf Kosten der Wirtschaft?

Die Industrie- und Handelskammern NRW (IHK NRW) und der Westdeutsche Handwerkskammertag (WHKT) haben nun erneut gemeinsam Zahlen bezüglich der Rundfunkreform veröffentlicht und den Landtag dazu aufgerufen, die geplante neue Gebühr abzulehnen. So heißt es in der gemeinsamen Pressemitteilung von IHK NRW und WHKT:

“Konservative Schätzungen gehen davon aus, dass der Beitrag der deutschen Wirtschaft an der Rundfunkfinanzierung mit der geplanten Reform von derzeit 450 Millionen Euro pro Jahr auf 800 Millionen Euro pro Jahr steigen würde. Das entspräche einer Steigerung von 77 Prozent.”

In hohem Maße unseriös

Der SWR-Justitiar Hermann Eicher hat nun die von IHK-NRW und WHKT erneut verbreiteten Zahlen als in “hohem Maße unseriös” bezeichnet, so eine Meldung der ARD. ARD, ZDF und Deutschlandradio hatten bereits bei einer Anhörung im nordrhein-westfälischen Landtag klargestellt, dass die Zahl von 800 Millionen nicht den Tatsachen entspreche.

“Man braucht sich nur die aktuellen Zahlen anzusehen und weiß, dass bei den Berechnungen von IHK und WHKT das berühmte ‘Milchmädchen’ mit von der Partie war”, erklärt Eicher, der ARD-Experte für Fragen rund um den neuen Rundfunkbeitrag laut der ARD-Pressemeldung.

Anteil der Wirtschaft am Rundfunkbeitrag

Im Jahr 2010 betrug das Rundfunkgebührenaufkommen aus dem nichtprivaten Bereich 727,4 Mio Euro, von denen höchstens ca. 77 Mio Euro auf sog. Non-Profitunternehmen (also Verwaltung, Schulen, Feuerwehr, Universitäten, etc.) entfallen seien. Dies sei das Ergebnis einer repräsentativen Studie. Nach Angaben der ARD beträgt der Anteil der privaten Wirtschaft bereits heute mindestens ca. 650 Mio Euro (und nicht wie behauptet 450 Mio Euro). Der Fehler in der Berechnung der 800 Mio. Euro liege in dem Irrglauben, dass ab 2013 alle potenziellen Betriebe und Betriebsstätten auch tatsächlich vollständig ihren Rundfunkbeitrag entrichten. Davon ist aber für die Zukunft ebenso wenig auszugehen wie für die Gegenwart, so die Meldung weiter.

Der Anteil der privaten Wirtschaft im Jahr 2016 wird Berechnungen der Landesrundfunkanstalten zufolge nicht über dem Niveau von 2010 liegen, möglicherweise sogar eher darunter. Dass die Wirtschaft die “Hauptlast an der Neuordnung der Rundfunkfinanzierung” tragen solle, davon könne überhaupt keine Rede sein, so Eicher.

Änderung der Rundfunklizenzierung in Sicht?

Erst in der letzten Woche haben SevenOneMedia und das Forschungsinstitut mindline media eine Studie zu den neuen TV-Technologien veröffentlicht, in der sie vor allem das Nutzerverhalten in Bezug auf internetbasiertes TV untersuchten.

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RTL im Visier der Medienaufsicht wegen einem Bericht über die Gamescom 2011

Ein Bericht im RTL-Magazin Explosiv über die Kölner Messe Gamescom 2011 hat zu zahlreichen Beschwerden auf dem Portal der Medienwächter geführt. Gerügt wurde die einseitige Art der Berichterstattung über die Gamer.

 

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