Alle Artikel mit dem Tag "Rufschädigung"
Opel-Betriebsrat droht mit Klage gegen FAS
Der scheidende Opel-Betriebsratschef Klaus Franz zieht in Erwägung, die “Frankfurter Allgemeine Sonntagszeitung” (“FAS”) zu verklagen, so die Informationen des “Manager Magazins”. Franz sagte in einem Interview für die neue Ausgabe des “Manager Magazins”, er erwarte, dass die Staatsanwaltschaft Darmstadt noch Ende dieses Jahres oder Anfang 2012 aufgrund einer “Rufschädigungskampagne” gegen ihn ermitteln werde. “Aber wenn die Staatsanwaltschaft entschieden und das Verfahren eingestellt hat, dann werde ich mich auch rechtsstaatlicher Mittel bedienen”, so Franz im Interview. Sowohl zivilrechtliche als auch strafrechtliche Schritte seien möglich.
LG Hamburg zum Anspruch auf Löschung eines Blogbeitrages
Wer als Unternehmen in einem Blogbeitrag erwähnt wird, kann nicht aus willkürlichen Gründen dagegen vorgehen. Dies ergibt sich aus einer Entscheidung des Landgerichtes Hamburg.
Wiesenhof reicht bei der ARD Programmbeschwerde ein
Die ARD-exclusiv Reportage “Das System Wiesenhof. Wie ein Geflügelkonzern Tiere, Menschen und Umwelt ausbeutet” hat bereits vor der ersten Ausstrahlung heute Abend um 21.45 Uhr für Unmut gesorgt. Der Geflügelproduzent Wiesenhof hat nun im Vorfeld der Ausstrahlung bei der ARD eine Programmbeschwerde eingereicht. In einer Meldung auf der Webseite des Unternehmens betont Wiesenhof, dass sie mit der Programmbeschwerde nicht die Ausstrahlung verhindern möchten.
Der Wurst-König: Eine Teenieband muss tief in die Tasche greifen
Die Teenieband Erdbeereis aus Bochum hat nach eigenen Angaben Post von der Bochumer Metzgerei Kette Wurst-König bekommen. Eine Unterlassungserklärung ergänzt mit einer für Schüler sehr ernsten Forderung über 1.100 Euro Anwaltskosten.
OLG Hamm: Schadensersatzanspruch wegen rufschädigendem Warnhinweis
Das OLG Hamm hat in seinem Urteil vom 10. November 2009 (Az.: 4 U 124/09) entschieden, dass ein Schadensersatzanspruch bestehen kann, wenn ein Hersteller einen Warnhinweis hinsichtlich eines Händlers auf seiner Internetseite veröffentlicht.
 Eine Matratzen-Herstellerin hatte einen Hinweis auf seine Homepage gestellt, dass ein gewisser Händler nicht mehr beliefert werde. Dieser Händler habe Matratzen angeboten, die nicht vorrätig gewesen seien. Dabei verwendete der Hersteller eine rote Überschrift mit dem Titel: „Achtung wichtiger Hinweis”. In dem Hinweis stand weiter, dass die Herstellerin den Händler gerichtlich auf Unterlassung in Anspruch genommen habe, nachdem sich Verbraucher beschwert hätten. Der Händler sah darin ein unzulässiges Vorgehen und verklagte die Herstellerin auf Auskunft und Feststellung, dass ein Schadensersatzanspruch bestehe. Er trug vor, er habe alle angebotenen Matratzen auch liefern können. Durch den Warnhinweis der Beklagten seien mehrfach Stornierungen vorgeÂnommen worden und dadurch Umsatzeinbußen zu verzeichnen. Daher liege eine Rufschädigung vor. Weiterlesen









