Alle Artikel mit dem Tag "Rücksendekosten"

Online-Handel: Rechtsprechung befürwortet zunehmend die doppelte Verwendung der 40 €-Regelung


Vor kurzem berichteten wir bereits über das Urteil des OLG Hamburg zur Verwendung der 40-€-Regelung. Das OLG Hamburg (Urteil v. 17.02.2010; Az. 5 W 10/10) entschied, dass die 40-€-Regelung zwischen Verbraucher und Verkäufer explizit vertraglich vereinbart werden müsse. Es reiche daher nicht aus, wenn die Regelung nur in der Widerrufsbelehrung enthalten sei. Dies ändere sich auch nicht, wenn die Widerrufsbelehrung zusätzlich in den AGB aufgeführt werde. Weiterlesen

LG Frankfurt a.M.: Regelung der Rücksendekosten in Widerrufsbelehrung ausreichend


Das LG Frankfurt a.M. hat jüngst (Urteil vom 04.12.2009; Az. 3-12 O 123/09) entschieden, dass es ausreicht, wenn die Regelung über die Tragung der Rücksendekosten durch den Verbraucher in der Widerrufsbelehrung aufgeführt wird. Im Gegensatz zu anderen Entscheidungen deutscher Gerichte erklärte das LG Frankfurt a.M., dass eine Aufnahme der Kostenregelung in die AGB nicht notwendig sei. Weiterlesen

LG Bochum: 15.000,- Euro Streitwert für zwei Wettbewerbsverstöße

Das LG Bochum hat in einem einstweiligen Rechtsstreit (Az.: I-12 O 255/09) einen Streitwert iHv 15.000,- Euro für zwei Wettbewerbsverstöße angenommen.Zum einen ging es um die folgende Angabe: „Sie haben die Kosten der Rücksendung zu tragen, wenn die gelieferte Ware der bestellten entspricht und der Preis der zurückgesendeten Sachen einen Betrag von 40 Euro nicht übersteigt oder wenn Sie bei einem höheren Preis der Sache zum Zeitpunkt des Widerrufs noch nicht die Gegenleistung oder eine vertragliche vereinbarte Teilzahlung erbracht haben”. Diese Angabe wurde wegen Wettbewerbsverstoßes untersagt.

Zum anderen wurde ein Verbot dahingehend ausgesprochen, „Gewürze zum Räuchern von Fleisch in Fertigpackungen anzubieten, ohne einen Grundpreis anzugeben”. Â

In beiden Fällen wurde dem Antragsgegner untersagt, bei Fernabsatzverträgen gegenüber Verbrauchern die genannten Angaben zu tätigen.

(Quelle: Infobrief Wettbewerbsrecht, Nr. 51-52/2009)

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