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Sicherheitslücke bei Telekom Speedport W Routern: Neue Info
Bei einigen Speedport W Routern der Deutschen Telekom ist kürzlich eine riskante Sicherheitslücke aufgetreten. Die Telekom hat diese jetzt angeblich geschlossen. Allerdings dürfen Sie als Nutzer nicht untätig bleiben.
Bundesnetzagentur geht Telekom vor wegen Knebelung von Kunden bezüglich WLAN-Router
Die Deutsche Telekom soll angeblich bestimmte Anschlüsse nur Kunden angeboten haben, die einen ihrer Speedport Router erwerben wollten. Die Bundesnetzagentur prüft, ob sie deshalb gegen Wettbewerbsrecht verstoßen hat.
Bildnachweis: /court_hammer / Yasuo Tamura / CC BY 2.0 /Some rights reserved
Achtung: Gefährliche Sicherheitslücke bei einigen Telekom WLAN Routern!
Die Deutsche Telekom macht auf eine gefährliche Sicherheitslücke bei einigen ihrer WLAN-Router aufmerksam-was Sie unbedingt beherzigen sollten. Ansonsten müssen Sie mit unangenehmen Konsequenzen wie einer Filesharing-Abmahnung rechnen.
AG Hamburg: Anschlussinhaber mit ungesichertem WLAN-Router muss unbegrenzt alle Abmahnkosten tragen
Inhaber eines Internetanschlusses müssen darauf achten, dass ihr WLAN-Router hinreichend gesichert ist. Wer noch nicht mal eine Verschlüsselung verwendet, für den wird es teuer. Er muss damit rechnen, dass er bereits bei dem illegalen Verbreiten eines einzelnen Musikstückes durch Dritte unbegrenzt die Höhe der Abmahnkosten erstatten muss. Dies ergibt sich aus einer Entscheidung des Amtsgerichtes Hamburg.
Bei WLAN-Routern sollten keine voreingestellten Passwörter verwendet werden!
Wer bei seinem Internetanschluss einen WLAN-Router verwendet, sollte niemals das voreingestellte Passwort beibehalten. Denn dieses kann nach einer neuen Untersuchung sehr schnell erraten werden und stellt daher keinen Schutz dar. Worauf Sie bei der Wahl des neuen Passwortes achten sollten.
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LG Magdeburg: Inhaber eines ungesicherten WLAN haftet für Filesharing über seinen Internet-Anschluss
Wer seinen Internetanschluss über einen unverschlüsselten WLAN-Router betreibt, für den kann es teuer werden. Wenn ein Dritter über seine Internetverbindung urheberrechtlich geschützte Werke über eine Tauschbörse zur Verfügung stellt, muss er dafür als Störer einstehen. Dies ergibt sich aus einer Entscheidung des Landgerichtes Magdeburg.
Ein unsicheres WLAN Passwort kann schon nach sechs Minuten geknackt werden
Als Inhaber eines Internetanschlusses mit einem WLAN sollten Sie unbedingt ein sicheres Passwort wählen. Ansonsten kann es durch das sogenannte Cloud Computing schnell geknackt werden. Welche Folgen das für Sie haben kann und was ein sicheres Passwort auszeichnet. Übrigens: Das Knacken eines solchen Passwortes ist kein Kavaliersdelikt.
Studie: Viele nutzen fremde offene WLAN Verbindung fürs Internet
In einer aktuellen Studie wurde festgestellt, dass immer mehr Leute den offenen WLAN ihres Nachbarn mitbenutzen. Hierzu scheint es reichlich Gelegenheit zu geben. Derartige „Großzügigkeit“ kann jedoch für den Inhaber des Internetanschlusses böse ins Auge gehen.
Hotelbetreiber haftet nicht für Filesharing-Vergehen seiner Gäste im WLAN!
Rechtsanwalt Christian Solmecke von der Kölner Kanzlei WILDE BEUGER & SOLMECKE weist auf ein vielleicht richtungweisendes Urteil des Landgericht Frankfurt am Main hin. Im Urteil hat das Landgericht entschieden, dass Hotels nicht für Filesharing-Vergehen haften müssen, die von den Gästen im Hotel-eigenen WLAN begangen wurden. Voraussetzung dafür ist, dass das WLAN gesichert ist und die Gäste über die gesetzlichen Richtlinien zur Nutzung informiert wurden.
LG Wuppertal zur Strafbarkeit bei der Nutzung eines fremden WLANs
Das Landgericht Wuppertal hat festgestellt, dass die Nutzung eines fremden ungesicherten WLANs im Wege des Schwarzsurfens nicht strafbar ist. Diese Entscheidung ist zu begrüßen. Anschlussinhaber sollten allerdings aufpassen.










