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OLG Frankfurt a. M.: Passagen über Romy Schneiders Mutter dürfen in Roman weitgehend veröffentlicht werden
Das OLG Frankfurt a. M. hat in seinem Urteil vom 15.10.2009 (Az. 16 U 39/09) entschieden, dass Passagen über Magda Schneider in dem Roman über Romy Schneider „Ende einer Nacht” weitgehend veröffentlicht werden dürfen. Damit hob das Gericht die erstinstanzliche Entscheidung des LG Frankfurt (Urt. v. 29.01.2009 Az. 2-3 O 478/08) in weiten Teilen auf.Kläger ist der Ehemann der verstorbenen Magda Schneider, der Mutter von Romy Schneider. Streitgegenstand ist der „Ende einer Nacht” Roman über das Leben von Romy Schneider. Der Roman enthält mehrere Passagen über die Haltung Magda Schneiders während der Zeit des Nationalsozialismus. Der Kläger sah darin das postmortale Persönlichkeitsrecht seiner verstorbenen Frau verletzt. Das Gericht verneinte dies überwiegend. Lediglich eine Passage verletze das postmortale Persönlichkeitsrecht von Magda Schneider.









