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LG Wuppertal: Hosting-Provider Revido darf Kundenzugang auch bei SPAM-Verdacht nicht komplett sperren
In einem einstweiligen Verfügungsverfahren gegen den Hosting-Provider Revido hat die Kanzlei Wilde & Beuger für ihren Mandanten erreicht, dass ein gesperrter Webspace-Zugang wieder freigegeben werden musste. Dem Verfahren lag folgender Fall zugrunde: Unser Mandant betrieb eine Webseite, auf der sich eine Gamer-Community regelmäßig getroffen hat. Plötzlich wurde die Webseite mit der Begründung durch Revido abgeschaltet, von der Interneteite würden SPAM-Mails verschickt. Eine Wiederöffnung könne erst nach Zahlung von 250 € erfolgen. Eine Recherche im Netz ergab, dass Revido in der Vergangenheit aus unterschiedlichen Gründen bereits Ähnliches praktiziert hatte. Die Vorwüfe konnte der Mandant nicht überprüfen, da er überhaupt keinen Zugang mehr zu seinem Webspace hatte. Revido verweigerte selbst die Öffnung des FTP-Zugangs mit der Begründung, dass dann der SPAM-Versand wahrscheinlich erneut aktiviert werden würde. Eine Öffnung sei erst nach Zahlung möglich. Ebenfalls verweigerte Revido den gestellten KK-Antrag und verhinderte damit einen Umzug der Domain zu einem anderen Provider. Unser Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung scheiterte zunächst vor dem Amtsgericht Solingen. Die Berufung von dem Landgericht Wuppertal war jedoch in allen Punkten erfolgreich. Die Richter folgten dem Argument von Revido nicht, eine Öffnung des FTP-Zugangs würde den SPAM-Versand erneut aktivieren. Dagegen spräche, dass Revido selbst dem Kunden die Öffnung angeboten habe, allerdings nur gegen Zahlung von 250 €. Somit sei doch klar, dass eine entsprechende Öffnung möglich sei. Für die Zahlung der 250 € sei eine Rechtsgrundlage nicht ersichtlich und auch den Domainumzug müsse Revido aktzeptiern. Das ganze Urteil ist hier zu finden.









