Alle Artikel mit dem Tag "Religionsfreiheit"
Schweden: Filesharing ist eine Religion
Nach einigen Berichten in den Medien soll Schweden Filesharing offiziell als eine Religion anerkannt haben. Die Anhänger von diesem „Glauben“ erhoffen sich, dass dadurch Urheberrechtsverletzungen durch das Verbreiten von geschützter Musik und Filmen über Tauschbörsen nicht mehr verfolgt werden können. Was davon zu halten ist.
Ist Filesharing eine Religion?
Ein 19-jähriger Schwede hatte eine makabre Idee. Er wollte erreichen, dass Filesharing in seinem Land als Religion anerkannt wird. Was ihn dazu bewog und wie die Sache ausging.
LAG Hamm: Arbeitgeber darf missionierenden CALL-Center-Agenten fristlos kündigen
Darf sich der Mitarbeiter eines Callcenters mit den folgenden Worten von seinen Kunden am Telefon verabschieden: „Jesus hat Sie lieb…“? Nach Ansicht des LAG Hamm darf ein Arbeitnehmer dies normalerweise nicht, nachdem der Arbeitgeber es ihm ausdrücklich untersagt hat.
Tragen eines Kopftuchs im Schulunterricht
Erneut hat das BAG entschieden, dass einer Lehrerin das Tragen eines Kopftuchs im Schulunterricht untersagt werden kann; dies auch dann, wenn sie ausschließlich muslimische Schüler unterrichtet. Hintergrund ist das im Landesschulgesetz festgelegte Neutralitätsgebot von Schulen, nach welchem Lehrerinnen und Lehrer in der Schule keine politischen, religiösen, weltanschaulichen oder ähnlichen Bekundungen abgeben dürfen, die geeignet sind, die Neutralität des Landes gegenüber Schülerinnen und Schülern zu gefährden oder zu stören. Geklagt hatte eine Lehrerin türkischer Abstammung, welche sich zum islamischen Glauben bekennt und ausschließlich muslimischen Schülern muttersprachlichen Unterricht erteilt. Im Unterricht trug die Lehrerin seit Beginn ihrer Tätigkeit ein Kopftuch. Nachdem sich die Lehrerin trotz mehrfacher Aufforderung des Arbeitgebers weigerte, das Kopftuch im Unterricht abzulegen, kündigte der Arbeitgeber. Die hieraufhin eingelegte Kündigungsschutzklage der Lehrerin blieb in allen Instanzen erfolglos. Das BAG sah die Kündigung aus verhaltensbedingten Gründen als gerechtfertigt an, da das Verhalten der Lehrerin gegen das gesetzliche Neutralitätsgebot verstosse. Ob es hierbei zu einer konkreten Gefährdung des religiösen Schulfriedens gekommen sei, war nicht entscheidend, da das Verhalten der Lehrerin den Eindruck erwecken könnte, die Schule erkenne das religiöse Bekenntnis an. Gerade dieser Eindruck soll jedoch nach der Intention des Gesetzgebers vermieden werden. (BAG, Urteil vom 10.12.2009, 2 AZR 55/09)
Anmerkung der Verfasserin: Die obersten Gerichte haben sich schön häufiger mit sog. “Kopftuch – Fällen” beschäftigt. Während im Schulwesen der öffentliche Erziehungsauftrag dazu führt, dass die (negative) Religionsfreiheit anderer Personen in stärkerem Maße berücksichtigt werden kann, führt in der Privatwirtschaft das Grundrecht der Religionsfreiheit dazu, dass einem Arbeitnehmer das Tragen eines Kopftuchs nicht ohne gewichtigen Grund kraft Direktionsrecht untersagt werden kann.
Kein Anspruch auf mehr und “bessere” Radiosendezeit für Bund für Geistesfreiheit Bayern
Der Bund für Geistesfreiheit Bayern, eine im Freistaat Bayern als Körperschaft des öffentlichen Rechts anerkannte Weltanschauungsgemeinschaft, hat keinen Anspruch darauf, im Radioprogramm des Bayerischen Rundfunks häufiger als bisher und auf einem günstigeren Sendeplatz zu Wort zu kommen. Dies hat der Bayerische Verwaltungsgerichtshof mit heute bekannt gegebenem Urteil entschieden und damit die Entscheidung des Verwaltungsgerichts München vom 25. November 2005 bestätigt.
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