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LG Berlin: Kein Schadensersatz bei unzulässiger E-Mail-Werbung durch einen Mitkonkurrenten
Ein Mitbewerber kann keinen Schadensersatz verlangen, wenn sein Konkurrent unzulässige Werbe-E-Mails nach § 7 UWG versendet. Dies stellte das Landgericht Berlin mit Urteil vom 11.12.2009 – 96 O 113/09 – klar. Die Klägerin als auch die Beklagte bieten Reisen für Abiturienten an.Die Beklagte warb in der Vergangenheit auf ihrer Internetseite damit, dass sie nur Hotels anbiete, die ihre Sterne nach deutschen Maßstäben auch verdienen. Zusätzlich versandte die Beklagte Werbe-E-Mails an diverse Adressaten, darunter auch eine Testperson der Klägerin. In den E-Mails warnte die Beklagte vor unseriösen Abiturreiseanbietern. Die Klägerin sieht in dem Verhalten der Beklagten eine Wettbewerbsverletzung und begehrt Schadensersatz. Zu unrecht, wie das Landgericht urteilte.









