Alle Artikel mit dem Tag "rechtwidrige Tatsachenbehauptung"
Internet-Personen-Suchmaschine darf nicht „Schmuddel-Suchmaschine” genannt werden
Die Phrase „Yasni.de – die Schmuddel-Suchmaschine?” ist zwar auf dem ersten Blick ein Werturteil. Auf den zweiten Blick handelt es sich hingegen um eine rechtwidrige Tatsachenbehauptung. Dies stellte das Landgericht Berlin mit Urteil vom 30.06.2009 – Az: 27 O 69/09 – klar.Die Klägerin betreibt eine Internet-Personen-Suchmaschine namens „Yasni.de”. Die Beklagte ist ein Suchmaschinen-Optimierer und betreibt zudem verschiedene Foren. Auf diesen Foren verwendet sie Texte mit Überschriften wie „Porno auf Yasni.de”, „Yasni.de – die Schmuddelmaschine?” und „Datenklau bei Yasni.de”. Die Klägerin sieht sich durch diese Äußerungen in ihrem Unternehmerpersönlichkeitsrecht verletzt und verlangt ab sofort die Einstellung dieser Äußerungen.









