Alle Artikel mit dem Tag "Rechtsmissbräuchlichkeit"
Abmahnendem obliegt keine Untersuchungspflicht bzgl. weiterer Verstöße
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Nach einer Entscheidung des OLG Hamm vom 21.01.2010, AZ: 4 U 168/09, obliegt dem Abmahnenden nicht die Pflicht, einen gesamten Internetauftritt, auf dem ein Wettbewerbverstoß ersichtlich wurde, auf etwaig weitere, andersartige Wettbewerbsverstöße zu überprüfen oder zu beobachten, um diese sodann zusammen mit dem bereits auf der Internetseite festgestellten  Wettbewerbsverstoß abzumahnen.
OLG Hamm: Zur Rechtsmissbräuchlichkeit von Abmahnungen im Urheberrecht
Das OLG Hamm hat in seiner Entscheidung vom 22.09.2009, Az. 4 U 77/09 klargestellt, dass auch der Geltendmachung von Urheberrechtsverletzungen der Einwand des Rechtsmissbrauchs entgegen gehalten werden kann.Zwar verneinte der Senat die unmittelbare und analoge Anwendung des § 8 Abs. 4 UWG, der die rechtsmissbräuchliche Geltendmachung von Beseitigungs- und Unterlassungsansprüchen wettbewerbswidriger Handlungen ausschließt, urteilte aber, dass unabhängig davon dennoch der Einwand der Rechtsmissbräuchlichkeit rechtlich zulässig sei.  Bei der Beurteilung der Rechtsmissbräuchlichkeit stellte das Gericht vorliegend ausdrücklich auf das außergerichtliche Abmahnverhalten des Klägers ab.
Aufsatz zur Rechtsmissbräuchlichkeit von Abmahnungen – Veröffentlichung in der MMR 2009, 727 (hier online abrufbar)
Schon häufig haben wir in diesem Blog über die Rechtsmissbräuchlichkeit von Abmahnungen berichtet. Das Thema nimmt an Brisanz zu, seitdem im Internet Rechtsverstöße quasi in Echtzeit gegoogelt werden können. Im Wettbewerbsrecht betrifft das Thema insbesondere Online-Händler, die für Kleinstverstöße hohe Abmahngebühren zahlen sollen. Rechtsanwalt Christian Solmecke hat sich zusammen mit seiner Kollegin Laura Dierking der Thematik angenommen und einen Aufsatz zur Rechtsmissbräuchlichkeit von Abmahnungen verfasst. Der Aufsatz ist in der aktuellen Ausgabe der Zeitschrift Multimedia und Recht MMR 2009, Heft 11, S. 727 zu finden. Die Veröffentlichung in diesem Blog erfolgt mit freundlicher Genehmigung des Beck-Verlages.
OLG Celle: Indizien einer rechtsmissbräuchlichen Abmahnung:
 Mit Urteil vom 30.07.2009 hat das OLG Celle (13 U 77 /09) verschiedene Kriterien angeführt, welche auf eine rechtsmissbräuchliche Geltendmachung eines wettbewerbsrechtlichen Unterlassungsanspruchs hinweisen können. Ein solches Indiz sei zum Beispiel ein erheblich zu hoch gewählter Streitwert. Als weiteres Indiz benennt das Gericht die missbräuchliche Berufung auf den fliegenden Gerichtsstand. Diese sei gegeben, wenn die Klage nur deshalb bei einem Gericht anhängig gemacht werde, weil es in erheblicher Entfernung zum Geschäfts- bzw. Wohnsitz des Unterlassensschuldners liege. Auch eine Beteiligung des Antragstellers an den Gebühren des Prozessbevollmächtigten deute auf eine Rechtsmissbräuchlichkeit der Abmahnung hin. Als weitere Kriterien kämen ein geringes eigenes wirtschaftliches Interesse an der Unterlassung der betreffenden Wettbewerbshandlung und eine ungewöhnlich hohe Anzahl von Abmahnungen in Betracht. Es obliege allerdings dem Unterlassensschuldner, die Indizien für eine rechtsmissbräuchliche Abmahnung im Verfügungsverfahren darzulegen und glaubhaft zu machen.
LG Berlin: Die Geltendmachung von Anwaltsgebühren trotz Honorarvereinbarung ist rechtsmissbräuchlich
Das LG Berlin hat in einem aktuellen Beschluss vom 30.04.2009 (Az. 96 O 60/09) einen Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung abgelehnt, da der Anwalt des Abmahnenden trotz einer pauschalen Honorarvereinbarung mit dem Antragssteller den abgemahnten Wettbewerbern höhere Anwaltsgebühren nach dem RVG in Rechnung gestellt hatte. Weiterlesen
Wann ist eine Abmahnung als rechtsmissbräuchlich einzustufen?
Grundsätzlich stellen Abmahnungen im Urheber- und Wettbewerbsrecht eine sinnvolle und kostengünstige Möglichkeit der Rechtsverfolgung dar. Durch eine zuvor ausgesprochene Abmahnung kann eine außergerichtliche Einigung zwischen dem Rechteinhaber und dem Rechtsverletzer erzielt werden, ohne dass die Einschaltung eines Gerichts notwendig wird. Im Wege der Abmahnung wird der Rechtsverletzer über sein unzulässiges Verhalten aufgeklärt und es wird von diesem verlangt, eine solche Rechtsverletzung in Zukunft nicht mehr zu begehen. Weiterlesen
LG Bochum: Rechtsmissbräuchlichkeit der Abmahnung bei der Verfolgung sachfremder Ziele
Das LG Bochum hat sich in einem aktuellen Urteil vom 07.04.2009 (Az. I-12 O 20/09) mit der Thematik der missbräuchlichen Rechtsausübung auseinandergesetzt und zu den Kriterien, die für eine missbräuchliche Abmahnung sprechen, Stellung genommen.
LG München: Abmahnung als Retourkutsche ist rechtsmissbräuchlich
Durch wettbewerbsrechtliche Abmahnungen haben Konkurrenten die Möglichkeit gegen unlauteres Wettbewerbsverhalten anderer Mitwettbewerber rechtlich vorzugehen. Jedoch lässt die Vielzahl an Abmahnungen die in der letzten Zeit ausgesprochen wurden; nicht immer den Schluss zu, es ginge den Abmahnenden darum, den Wettbewerber zu lauterem Handeln anzuhalten. Vielmehr hat es den Anschein, dass die Abmahnenden sowie deren Anwälte in erster Linie Gebührenerzielungsinteressen verfolgen.
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LG Bonn hebt einstweilige Verfügung wegen Rechtsmissbräuchlichkeit der Abmahnung nachträglich auf
Die Frage, ob Massenabmahnungen von Anwälten im Namen der Mandanten überhaupt zulässig sind, wird schon seit längerer Zeit diskutiert. Bisher wurden die Kriterien für die Rechtsmissbräuchlichkeit von Abmahnungen von den Gerichten sehr hoch angesetzt.
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