Alle Artikel mit dem Tag "Rechtsanwaltskosten"

AG Frankfurt a. M.: € 100,00- Deckelung der Anwaltskosten greift auch bei Tausch eines Musik-Albums

Das Amtsgericht Frankfurt am Main hat im Rahmen seines Urteils vom 01.02.2010 (Az. 30 C 2353/09-75) eine Anwendung der sog. € 100,00-Deckelung des § 97 a Abs. 2 UrhG beim Tausch eines Musikalbums über das Internet bejaht.

Gemäß § 97 a UrhG beschränkt sich der Ersatz der erforderlichen Aufwendungen für die Inanspruchnahme anwaltlicher Dienstleistungen für die erstmalige Abmahnung in einfach gelagerten Fällen mit einer nur unerheblichen Rechtsverletzung außerhalb des geschäftlichen Verkehrs auf € 100,00. Weiterlesen

LG Hamburg:Keine Erstattung der Abmahnkosten beim Verkauf eines illegalen Live-Musik-Mitschnitts bei eBay

Der Verkauf eines illegalen Live-Musik-Mitschnitts bei eBay ist keine unerhebliche Rechtsverletzung so dass die Abmahnkosten nicht auf 100 EUR begrenzt sind. § 97a Abs. 2 UrhG findet keine Anwendung.

In seinem Urteil hatte sich das LG Hamburg (Urt. v. 30.4.2010 – Az. 308 S 12/09) mit der Frage beschäftigt ob beim Verkauf eines illegalen Live-Musik-Mitschnitts bei eBay die Abmahnkosten durch Anwendung des § 97a Abs. 2 UrhG auf 100 EUR gedeckelt werden. Weiterlesen

DigiProtect verliert Prozess im Hinblick auf die geforderten Rechtsanwaltskosten

Das Amtsgericht Frankfurt am Main hat in einer aktuellen Entscheidung vom 29.01.2010 die Ansprüche der Firma DigiProtect auf Erstattung der Rechtsanwaltsvergütung der Kanzlei Kornmeier auf RVG-Basis zurück gewiesen.Es handelte sich vorliegend um den „üblichen” Tauschbörsen- Fall, in dessen Rahmen die Kanzlei Kornmeier für die Firma DigiProtect wegen vermeintlicher Urheberrechtsverletzungen an dem Werk „Guru-Josh-Infinity 2008″ eine Abmahnung versandt hatte. Die Parteien stritten sich im Rahmen des Prozesses um die Erstattung von Rechtsanwaltskosten in Höhe von € 651,80 sowie € 150,00 Lizenzschaden.

Obwohl der vorsitzende Richter am Amtsgericht Biskamp die Urheberrechtsverletzung als gegeben ansah und der Klägerin insofern € 150,00 Lizenzschaden zusprach, wies er die Klage im Hinblick auf die nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz geltend gemachten Rechtsanwaltskosten in Höhe von € 651,80 (1,3) ab.

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