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Abofallen-Anwältin Günther wird zu Schadensersatz verurteilt

Ein Karlsruher Rechtsanwalt drehte den Spieß um und klagte gegen die Inkasso-Anwältin Katja Günther, die für ein dubioses Geburtstags-Archiv Forderungen eintrieb. Rechtsanwalt Benedikt Klas ließ zunächst feststellen, dass die Abo-Rechnung nichtig sei. Anschließend forderte er von der Rechtsanwältin Günther Schadensersatz, nämlich die Rechtsverfolgungskosten für die unberechtigt geltend gemachte Inkasso-Forderung. Tatsächlich gab das Amtsgericht Karlsruhe (9 C 93/09) dem Kläger Recht und verurteilte Rechtsanwältin Günther dazu, € 46,41 Anwaltsgebühren an den Kläger zu zahlen.

Das Urteil begründete das Amtsgericht Karlsruhe damit, dass die Abofallen-Seite darauf angelegt sei, Internetnutzer über die Kostenpflichtigkeit zu täuschen. Das Verhalten der beklagten Anwältin im Rahmen des Prozesses habe zudem darauf hingewiesen, dass diese selbst davon ausging, dass die Forderungen unberechtigt gewesen seien. Dennoch habe sie weitere Rechnungen und Mahnung verschickt, so dass von einer Beihilfe zu einem versuchten Betrug auszugehen sei. Insofern habe die Anwältin den daraus adäquat kausal verursachten Schaden, nämlich die Rechtsanwaltskosten zur Abwehr der unberechtigten Ansprüche, zu erstatten.

Ein erneuter Erfolg also für Abofallen-Opfer. Ob sich Abofallen-Betreiber davon jedoch abschrecken lassen erscheint zweifelhaft und bleibt abzuwarten.

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