Alle Artikel mit dem Tag "Rasch"
LG Stuttgart: Keine Urheberrechtsverletzung durch Filesharing trotz Ermittlung der IP-Adresse
Aus einem aktuellen Urteil des Landgerichtes Stuttgart ergibt sich, wie schnell Anschlussinhaber zu Unrecht eine Abmahnung wegen einer angeblich begangenen Urheberrechtsverletzung durch Filesharing an einer Tauschbörse erhalten können. Fehler können sowohl bei der Ermittlung der IP-Adresse, als auch bei der Zuordnung der Daten durch den Provider auftreten. Die vermutete Urheberrechtsverletzung konnte nur durch einen „Zufall“ vor Gericht widerlegt werden.
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Von den Rechtsanwälten Rasch beantragter Mahnbescheid in der Post – was tun?
In den vergangenen Monaten wurden wir vermehrt von Mandanten angesprochen, bei denen Mahnbescheide des Amtsgerichts Hamburg eingetroffen sind, die von den Rechtsanwälten Rasch aus Hamburg beantragt worden waren. Zugrunde lagen stets Forderungen wegen angeblicher Urheberrechtsverletzungen; in den Mahnbescheiden wurde regelmäßig die Zahlung von jeweils ca. 6000 € verlangt.
Meist vorangegangene Abmahnung wegen Tauschbörsennutzung
In der Regel ging diesen Mahnbescheiden eine weit zurückliegende Abmahnung der Kanzlei Rasch aus den Jahren 2007 oder 2008 voraus. Darin wurde den Abgemahnten vorgeworfen, urheberrechtlich geschützte Musik in Tauschbörsen im Internet verbreitet zu haben.
In diesen Abmahnungen wurden jeweils die Inhaber von Telefonanschlüssen zur Abgabe einer Unterlassungserklärung sowie zur Zahlung von Geldbeträgen meist zwischen 1.200,00 € und 10.000,00 € aufgefordert. Viele der abgemahnten Anschlussinhaber fühlten sich zu Unrecht abgemahnt und verweigerten seitdem jegliche Zahlung, oftmals sogar die Abgabe der Unterlassungserklärung.
Mahnbescheid hemmt die Verjährung
Insbesondere bei den Abmahnungen aus dem Jahr 2007 drohten die behaupteten Ansprüche der Musikindustrie zum Ende 2010 zu verjähren. Um diese Verjährung zu hemmen, beantragte die Kanzlei noch vor Jahresende in zahlreichen Fällen Mahnbescheide. Die abmahnende Kanzlei hat somit ein weiteres halbes Jahr Zeit, zu versuchen, die Ansprüche im Wege einer Klage durchzusetzen. Seit Monaten werden wir von vielen Betroffenen kontaktiert, die nun solche Mahnbescheide erhalten haben.
Wie soll man auf den Mahnbescheid reagieren?
Wird gegen einen gerichtlichen Mahnbescheid nicht innerhalb von zwei Wochen nach der Zustellung ein Widerspruch eingelegt, so wird ein Vollstreckungsbescheid erlassen. Sobald dieser rechtskräftig wird, müsste die Forderung in jedem Fall bezahlt werden.
Sofern also die Forderung der Kanzlei Rasch möglicherweise unberechtigt ist, sollte man nach Erhalt des Mahnbescheides nicht lange zögern und gegebenenfalls nach Prüfung durch einen Rechtsanwalt schnellstmöglich Widerspruch gegen den Mahnbescheid einlegen lassen.
Ob die Rechtsanwälte Rasch überhaupt in all den Fällen, in denen Widerspruch gegen den Mahnbescheid eingelegt wurde, tatsächlich die Klage begründen werden, erscheint aus unserer Sicht schon aufgrund der umstrittenen Rechtslage sehr fraglich.
Höchst umstrittene Rechtslage
Ob nämlich überhaupt eine Urheberrechtsverletzung vom Anschluss der Abgemahnten stattgefunden hat, wird in vielen Fällen von den Betroffenen bestritten. Ob aber der Anschlussinhaber, selbst wenn jemand von seinem Anschluss aus eine Tauschbörse benutzt hat, automatisch auf Rechtsanwaltskosten und Schadensersatz haftet, wird in der deutschen Rechtssprechung höchst unterschiedlich bewertet. In zahlreichen Gerichtsurteilen wurde eine Haftung des Anschlussinhabers entweder ganz oder teilweise abgelehnt.
Doch auch in solchen Fällen, in denen der Anschlussinhaber möglichweise zu Recht in Anspruch genommen wurde, ist es uns oftmals gelungen, die von der Kanzlei Rasch geforderte Zahlung im Vergleichswege deutlich zu reduzieren.
Sofern Sie zu den Betroffenen gehören und einen Mahnbescheid in der Post vorgefunden haben, empfehlen wir, sich von einem Rechtsanwalt beraten zu lassen, um sich über die Chancen und Risiken des weiteren Vorgehens zu informieren. Dabei ist es besonders wichtig, dass Sie daran denken, innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung des Mahnbescheides zu reagieren, da ansonsten die Widerspruchsfrist abgelaufen wäre.
Die Kanzlei Wilde, Beuger & Solmecke ist seit Jahren auf Abmahnungen wegen Filesharings spezialisiert. Gerne beraten wir Sie daher unverbindlich und umfangreich an unserer Filesharing- Hotline unter der Rufnummer 0221 – 400 67 555 oder 030 – 5444 55 333 (Beratung bundesweit, Standorte in Köln und Berlin). Selbstverständlich können Sie auch unseren diesbezüglichen Chat nutzen.
Kanzlei Kornmeier & Partner mahnt derzeit wegen angeblicher Urheberrechtsverletzung im Auftrag der EMI Music Germany GmbH & Co. KG ab
Haben Sie ebenfalls eine Abmahnung von Kornmeier & Partner Rechtsanwälte aus Frankfurt bekommen und wissen nicht, wie Sie richtig darauf reagieren sollen?
Kanzlei WILDE BEUGER SOLMECKE stellt Befangenheitsantrag gegen die 28. Zivilkammer am Landgericht Köln
In zwei aktuellen Filesharing-Klagen, die im Auftrag der größten deutschen Musiklabels vor dem Landgericht Köln erhoben worden sind, haben wir Befangenheitsanträge gegen drei Richter der zuständigen Kammer gestellt. In den Ablehnungsgesuchen machen wir deutlich, dass die Kammer – offenbar auch aufgrund der Überlastung – ihre Urteile und Beschlüsse mit Textbausteinen verfasst, die sich oft nicht auf den konkreten Sachverhalt beziehen. Weiterlesen
LG Hamburg: Abmahnungen von RA Rasch zu unspezifisch – keine Abmahngebühren
Schon vor einigen Tagen haben verschiedene Medien über ein Urteil des LG Hamburg 308 O 710/09 vom 08.10.2010 berichtet. Offenbar gestützt auf eine Pressemitteilung des Landgerichts Hamburg wurde berichtet, dass pro getauschtem Lied in den Filesharing-Verfahren nur 15 €Abmahngebühren geltend gemacht werden können. Wir haben uns das Urteil kommen lassen und bemerkt, dass die genaue Lektüre noch wesentlich mehr bietet als bislang gedacht. Weiterlesen
Abmahnung – Filesharing: Rasch mahnt 2 Jahre zurückliegenden Verstoß ab
Haben Sie eine Abmahnung oder gar Klage der Kanzlei Rasch aus Hamburg wegen Filesharings (Musiktausch, Datentausch über das Internet) erhalten und fragen sich nun, was Sie tun können?
Rechtsanwalt Solmecke bietet Ihnen hier eine erste Hilfestellung, wie Sie auf eine derartige Abmahnung reagieren sollten.
Die Rechtsanwaltskanzlei Rasch aus Hamburg vertritt zahlreiche Rechteinhaber der Musikindustrie und verschickt in deren Namen Abmahnungen wegen angeblich illegalem Up- und Download von urheberrechtlich geschützten Musikdateien.
Abmahnung Rasch – Filesharing
Sie wurden von der Kanzlei Rasch aus Hamburg abgemahnt?
Haben Sie eine Abmahnung oder gar Klage der Kanzlei Rasch aus Hamburg wegen Filesharings (Musiktausch, Datentausch über das Internet) erhalten und fragen sich nun, was Sie tun können?
Rechtsanwalt Solmecke bietet Ihnen hier eine erste Hilfestellung, wie Sie auf eine derartige Abmahnung reagieren sollten.
Die Rechtsanwaltskanzlei Rasch aus Hamburg vertritt zahlreiche Rechteinhaber der Musikindustrie und verschickt in deren Namen Abmahnungen wegen angeblich illegalem Up- und Download von urheberrechtlich geschützten Musikdateien.
Zahlreiche Tauschbörsen-Abmahnungen durch die Plattenfirma von Lena Meyer-Landrut
Lena Meyer-Landrut -ein neuer Stern am Künstlerhimmel, der Deutschland beim Eurovision Song Contest 2010 in Oslo zur Freude deutscher Fans sicher würdig vertreten wird.
Weniger erfreulich für Fans dürfte allerdings sein, dass derzeit wegen zahlreicher angeblicher Urheberrechtsverstöße brandneue Songs von Lena abgemahnt werden. Lena Meyer-Landrut steht derzeit bei dem Musiklabel Universal Music GmbH, Berlin, unter Vertrag. Da einige Songs Bestandteile der German TOP 100 Single Charts sind, spricht die Hamburger Rechtsanwaltskanzlei Rasch, die Universal Music anwaltlich vertritt, gehäuft Abmahnungen wegen „Filesharings” bezüglich folgender Titel aus:
- Satellite
- Bee
- Love me
Erstes Rasch-Urteil liegt jetzt im Volltext vor
Gestern haben wir das Protokoll der Beweisaufnahme in dem Verfahren 28 O 241/09 veröffentlicht. Heute erreicht uns nun das entsprechende Urteil (LG Köln Urteil vom 26.01.2010 Az. 28 O 241/09). Wie von uns vermutet, ist die Begründung allein auf eine Streitwertreduktion zurückzuführen. Das Gericht ist nicht zu der Ansicht gelangt, dass Rechtsanwalt Rasch hier Gebührenvereinbarungen mit seinen Mandanten trifft.
Aus unserer Sicht ist es kaum vorstelltbar, dass hier tausende von Abmahnungen verschickt werden, ohne dass eine Gebührenvereinbarung für den Fall getroffen wird, dass bei den Abgemahnten “nichts zu holen ist”. Wir werden nun gemeinsam mit den Mandanten durchsprechen, ob dieses Urteil vom OLG Köln in der Berufung überprüft werden soll.
LG Köln: Urteile in zwei Rasch Klagen – Filesharer muss 2.180,60 € statt 5.832,46 € zahlen (Verhandlungsprotokoll nun online)
Mit Urteilen vom 26.01.2010 hat das Landgericht Köln zwei Filesharer zu Zahlungen von 2180,60 € (Az. 28 O 241/09) bzw. 2380,80 € (28 O 237/09) verurteilt. Die Beklagten müssen die Verfahrenskosten zu rund 40 % selbst tragen, im Übrigen müssen die vier Klägerinnen (EMI, Universal, Sony, Warner) die Kosten des Prozesses übernehmen. Ursprünglich hatte die Kanzlei Rasch 5.832,46 € Abmahngebühren von den Filesharern gefordert. Die Urteilsgründe werden erst in einigen Wochen vorliegen.
Den beiden Filesharern wurde vorgeworfen, 532 bzw. 1026 Musikdateien getauscht zu haben. Zumindest in einem Fall konnten die Anzahl der getauschten Titel bei der anschließenden Hausdurchsuchung nicht bestätigt werden. So erfreulich die massive Kostenreduktion auch ist, ganz offenbar ist das Landgericht Köln in dieser Sache nicht allen unseren Argumenten gefolgt. Wir hatten vorgetragen, dass die Kanzlei Rasch mit Ihren Mandanten eine Ermäßigung der Abmahngebühren für den Fall vereinbart, dass ein abgemahnter Filesharer weniger als die geforderten 5.832,46 € zahlt. Aus unserer Sicht wurde dieser Vortrag auch von den Rechtsanwälten Rasch und XXXXX [Name aufgrund einstw. Verf. d. LG HH gelöscht] in der Beweisaufnahme bestätigt (Link zum Protokoll der Beweisaufnahme).









