Alle Artikel mit dem Tag "Rasch"
LG Stuttgart: Keine Urheberrechtsverletzung durch Filesharing trotz Ermittlung der IP-Adresse
Aus einem aktuellen Urteil des Landgerichtes Stuttgart ergibt sich, wie schnell Anschlussinhaber zu Unrecht eine Abmahnung wegen einer angeblich begangenen Urheberrechtsverletzung durch Filesharing an einer Tauschbörse erhalten können. Fehler können sowohl bei der Ermittlung der IP-Adresse, als auch bei der Zuordnung der Daten durch den Provider auftreten. Die vermutete Urheberrechtsverletzung konnte nur durch einen „Zufall“ vor Gericht widerlegt werden.
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Von den Rechtsanwälten Rasch beantragter Mahnbescheid in der Post – was tun?
In den vergangenen Monaten wurden wir vermehrt von Mandanten angesprochen, bei denen Mahnbescheide des Amtsgerichts Hamburg eingetroffen sind, die von den Rechtsanwälten Rasch aus Hamburg beantragt worden waren. Zugrunde lagen stets Forderungen wegen angeblicher Urheberrechtsverletzungen; in den Mahnbescheiden wurde regelmäßig die Zahlung von jeweils ca. 6000 € verlangt.
Kanzlei Kornmeier & Partner mahnt derzeit wegen angeblicher Urheberrechtsverletzung im Auftrag der EMI Music Germany GmbH & Co. KG ab
Haben Sie ebenfalls eine Abmahnung von Kornmeier & Partner Rechtsanwälte aus Frankfurt bekommen und wissen nicht, wie Sie richtig darauf reagieren sollen?
Kanzlei WILDE BEUGER SOLMECKE stellt Befangenheitsantrag gegen die 28. Zivilkammer am Landgericht Köln
In zwei aktuellen Filesharing-Klagen, die im Auftrag der größten deutschen Musiklabels vor dem Landgericht Köln erhoben worden sind, haben wir Befangenheitsanträge gegen drei Richter der zuständigen Kammer gestellt. In den Ablehnungsgesuchen machen wir deutlich, dass die Kammer – offenbar auch aufgrund der Überlastung – ihre Urteile und Beschlüsse mit Textbausteinen verfasst, die sich oft nicht auf den konkreten Sachverhalt beziehen. Weiterlesen
LG Hamburg: Abmahnungen von RA Rasch zu unspezifisch – keine Abmahngebühren
Schon vor einigen Tagen haben verschiedene Medien über ein Urteil des LG Hamburg 308 O 710/09 vom 08.10.2010 berichtet. Offenbar gestützt auf eine Pressemitteilung des Landgerichts Hamburg wurde berichtet, dass pro getauschtem Lied in den Filesharing-Verfahren nur 15 €Abmahngebühren geltend gemacht werden können. Wir haben uns das Urteil kommen lassen und bemerkt, dass die genaue Lektüre noch wesentlich mehr bietet als bislang gedacht. Weiterlesen
Zahlreiche Tauschbörsen-Abmahnungen durch die Plattenfirma von Lena Meyer-Landrut
Lena Meyer-Landrut -ein neuer Stern am Künstlerhimmel, der Deutschland beim Eurovision Song Contest 2010 in Oslo zur Freude deutscher Fans sicher würdig vertreten wird.
Weniger erfreulich für Fans dürfte allerdings sein, dass derzeit wegen zahlreicher angeblicher Urheberrechtsverstöße brandneue Songs von Lena abgemahnt werden. Lena Meyer-Landrut steht derzeit bei dem Musiklabel Universal Music GmbH, Berlin, unter Vertrag. Da einige Songs Bestandteile der German TOP 100 Single Charts sind, spricht die Hamburger Rechtsanwaltskanzlei Rasch, die Universal Music anwaltlich vertritt, gehäuft Abmahnungen wegen „Filesharings” bezüglich folgender Titel aus:
- Satellite
- Bee
- Love me
Erstes Rasch-Urteil liegt jetzt im Volltext vor
Gestern haben wir das Protokoll der Beweisaufnahme in dem Verfahren 28 O 241/09 veröffentlicht. Heute erreicht uns nun das entsprechende Urteil (LG Köln Urteil vom 26.01.2010 Az. 28 O 241/09). Wie von uns vermutet, ist die Begründung allein auf eine Streitwertreduktion zurückzuführen. Das Gericht ist nicht zu der Ansicht gelangt, dass Rechtsanwalt Rasch hier Gebührenvereinbarungen mit seinen Mandanten trifft.
LG Köln: Urteile in zwei Rasch Klagen – Filesharer muss 2.180,60 € statt 5.832,46 € zahlen (Verhandlungsprotokoll nun online)
Mit Urteilen vom 26.01.2010 hat das Landgericht Köln zwei Filesharer zu Zahlungen von 2180,60 € (Az. 28 O 241/09) bzw. 2380,80 € (28 O 237/09) verurteilt. Die Beklagten müssen die Verfahrenskosten zu rund 40 % selbst tragen, im Übrigen müssen die vier Klägerinnen (EMI, Universal, Sony, Warner) die Kosten des Prozesses übernehmen. Ursprünglich hatte die Kanzlei Rasch 5.832,46 € Abmahngebühren von den Filesharern gefordert. Die Urteilsgründe werden erst in einigen Wochen vorliegen.
Den beiden Filesharern wurde vorgeworfen, 532 bzw. 1026 Musikdateien getauscht zu haben. Zumindest in einem Fall konnten die Anzahl der getauschten Titel bei der anschließenden Hausdurchsuchung nicht bestätigt werden. So erfreulich die massive Kostenreduktion auch ist, ganz offenbar ist das Landgericht Köln in dieser Sache nicht allen unseren Argumenten gefolgt. Wir hatten vorgetragen, dass die Kanzlei Rasch mit Ihren Mandanten eine Ermäßigung der Abmahngebühren für den Fall vereinbart, dass ein abgemahnter Filesharer weniger als die geforderten 5.832,46 € zahlt. Aus unserer Sicht wurde dieser Vortrag auch von den Rechtsanwälten Rasch und XXXXX [Name aufgrund einstw. Verf. d. LG HH gelöscht] in der Beweisaufnahme bestätigt (Link zum Protokoll der Beweisaufnahme).









