Alle Artikel mit dem Tag "Rapidshare"

LG Hamburg: Rapidshare haftet für Urheberrechtsverletzungen seiner Nutzer

Inwieweit der One-Click-Hoster Rapidshare für die illegale Verbreiten und den Download seiner Nutzer zur Verantwortung gezogen werden darf, ist unter den Gerichten sehr umstritten. Jüngst hatte das OLG Düsseldorf entschieden, dass normalerweise keine Prüfungspflicht besteht. Jetzt hat das Landgericht Hamburg klargestellt, das es bei seiner strengen Linie bleibt.

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Erneute Abmahnungen durch Waldorf Frommer wegen Upload bei Rapidshare

Aktuell mahnt Waldorf Frommer Rapidshare User ab, die urheberrechtlich geschützte Werke auf den Server des One-Click-Hosters hochladen und anschließend zum Download freigeben.

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OLG Düsseldorf: Sharehoster-Dienst Rapidshare haftet nicht für Urheberrechtsverletzung seiner Nutzer

Das Oberlandesgericht Düsseldorf hatte schon mehrfach in ähnlich gelagerten Fällen entschieden, dass der Internet-Dienstleister Rapidshare nicht für den Austausch von Raubkopien durch seine Nutzer geradestehen muss. Diese Rechtsprechung bestätigt es hinsichtlich der unerlaubten Verbreitung des Computerspiels „Alone in die Dark” von Atari. Die Richter begründen ihr Urteil sehr eingehend und überzeugend.

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One-Click-Hoster – Rechtslage bei Rapidshare und Co.

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OLG Düsseldorf: Rapidshare haftet nicht als Störer

 Das OLG Düsseldorf hat mit Urteil vom 6. Juli 2010 (Az.: I-20 U 8/10) erneut festgestellt, dass der One-Click-Hoster Rapidshare nicht als Störer für Urheberrechtsverletzungen seiner Nutzer haftet.

Wie in einem ähnlich gelagerten Fall forderte die Klägerin Rapidshare dazu auf, eine von einem Nutzer auf Rapidshare geladene Filmdatei zu löschen. Die Klägerin, eine Filmverwertungsgesellschaft, war ferner der Ansicht, dass Rapidshare hier auch als Störer auf Unterlassung haften müsse. Der Sharehoster solle es in Zukunft also verhindern, dass der Film erneut auf seinem Webspace veröffentlicht werde. Dem Verlangen der Gegenseite war Rapidshare zunächst nachgekommen: Die Datei wurde gelöscht, der Nutzer gesperrt; darüber hinaus wurden auch einschlägige Linksammlungen durchsucht und auch die hier verlinkten Kopien des Filmes entfernt. Eine weitergehende Handlungspflicht oder Haftung sah das Gericht jedoch nicht für gegeben. Rapidshare sei schließlich weder Täter noch Teilnehmer der Urheberrechtsverletzung. Dies sei nur der Nutzer, der die Filmdatei auf Rapidshare lade und anschließend den zu ihr führenden Link veröffentlichte. Eine Haftung als Störer schloss das Gericht aufgrund mehrerer zutreffender Feststellungen aus: Weiterlesen

Rapidshare haftet nicht für Urheberrechtsverletzungen seiner Nutzer

Das OLG Düsseldorf (27.04.2010, Az. I-20 U 166/09) hat die Verantwortlichkeit von Rapidshare im Hinblick auf von Nutzern auf deren Internetseite eingestellte Dateien, die urheberrechtlich geschützte Werke beinhalten, verneint. Das Gericht berief sich dabei auf das Urteil des OLG Köln vom 21.09.2007 (Az: 6 U 86/07), welches bereits eine Urheberrechtsverletzung von Rapidshare als Täter oder Teilnehmer nicht angenommen hatte. Weiterlesen

LG Hamburg: Rapidshare haftet für rechtwidrige Downloads


Das LG Hamburg hat gegen den Webhoster Rapidshare eine einstweilige Verfügung (Beschluss vom 10.12.2009; Az. 308 O 667/09) erlassen, da dieser im vorliegenden Fall trotz der Kenntnis von illegalen Downloads keine ausreichenden Vorkehrungen vorgenommen hatte, um solche künftig zu verhindern. Weiterlesen

OLG Hamburg: Rapidshare haftet uneingeschränkt auf Unterlassung für Urheberrechtsverletzungen seiner Nutzer

Das OLG Hamburg hat in seinem Urteil vom 30.09.2009 (Az.: 5 U 111/08) entschieden, dass der Share-Hoster Rapidshare uneingeschränkt auf Unterlassung für Urheberrechtsverletzungen seiner Nutzer haftet. Ein Fotograf hatte den Verdacht, dass auf den Servern von Rapidshare einige seiner Werke in komprimierten Dateien zum Download angeboten werden. Er mahnte Rapidshare daraufhin ab und verlangte die Löschung der Dateien sowie die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung und Schadensersatz. Rapidshare löschte die streitgegenständlichen Dateien, lehnte eine Unterlassungserklärung und Schadensersatz jedoch ab. Das OLG Hamburg gab der Klage teilweise statt. Auf Schadensersatz hafte Rapidshare zwar nicht, auf Unterlassung allerdings doch.Lesen Sie hierzu die lesenswerte Darstellung bei Telemedicus

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Constantin Film erwirkt einstweilige Verfügung gegen Rapidshare

Constantin Film hat gegen den Sharehoster Rapidshare eine einstweilige Verfügung vor dem Landgericht München I erwirkt. Darin wurde Rapidshare untersagt, den Film “Maria, ihm schmeckt’s nicht!” öffentliche zugänglich zu machen oder öffentlich zugänglich machen zu lassen. Bei Nichtbefolgung droht den Verantwortlichen von Rapidshare ein Ordnungsgeld oder Ordnungshaft. Weiterlesen

Rapidshare kündigt an auch künftig den Prüfpflichten nicht nachzukommen


Der Sharehost-Provider Rapidshare wurde zuletzt vom OLG Hamburg mit Urteil vom 02.07.2008 (Az. 5 U 73/07) dazu verurteilt die eingestellten Inhalte auf Rechtsverletzungen hin zu überprüfen. Diese allgemeine Prüfpflicht lehnte der Sharehost-Provider jedoch als technisch und rechtlich nicht möglich ab.

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