Alle Artikel mit dem Tag "Prüfungspflichten"
OLG Hamburg: Rapidshare haftet für Urheberrechtsverletzungen seiner Nutzer
Das Oberlandesgericht Hamburg hat in zweiter Instanz entschieden, dass Rapidshare bestimmte Werke einiger Verlage sowie der GEMA nicht seinen Nutzern zur Verfügung stellen darf. Demzufolge muss Rapidshare geeignete Maßnahmen gegen das illegale zur Verfügung stellen von urheberrechtlich geschützten Werken treffen. Es ist allerdings in der Rechtsprechung sehr umstritten, inwieweit eine derartige Prüfungspflicht zulässig ist.
Schweizer Musikindustrie greift Rapidshare an
Nach der Schließung der Raubkopier-Plattform Megaupload steigen die Nutzerzahlen von anderen Filehostern stark an. Das gilt vor allem für Rapidshare. Die Schweizer Musikindustrie macht dem Rapidshare schwere Vorwürfe.
Schließung von Megaupload hat ernsthafte Konsequenzen für das Angebot bei anderen Filehostern
Mehrere Filehoster haben bereits auf die Razzia bei Megaupload reagiert. So hat etwa FileSonic sein Angebot erheblich eingeschränkt. Demgegenüber möchte Rapidshare angeblich keine Änderungen vornehmen.
LG Köln: Provider haftet nicht für Filesharing seiner Kunden
Aus einer aktuellen Entscheidung des Landgerichtes Köln ergibt sich, dass ein sogenannter ISP-Provider normalerweise nicht durch Errichtung einer IP-Sperre verhindern muss, dass seine Kunden auf einer anderen Webseite Urheberrechtsverletzungen durch das illegale Verbreiten von urheberrechtlich geschützter Musik begehen.
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LG Hamburg: Sharehoster haben weitgehende Prüfungspflichten gegenüber ihren Nutzern
Nach einer Entscheidung des Landgerichtes Hamburg müssen One-Click-Hoster womöglich sogar gängige Linksammlungen im Internet daraufhin überprüfen, ob dort Hinweise auf urheberrechtswidrig im Programm des Sharehosts abgespeicherte Dateien existieren. Ein weitere Entscheidung dieses Gerichtes, die sehr fragwürdig ist.
LG Hamburg: Rapidshare haftet für Urheberrechtsverletzungen seiner Nutzer
Inwieweit der One-Click-Hoster Rapidshare für die illegale Verbreiten und den Download seiner Nutzer zur Verantwortung gezogen werden darf, ist unter den Gerichten sehr umstritten. Jüngst hatte das OLG Düsseldorf entschieden, dass normalerweise keine Prüfungspflicht besteht. Jetzt hat das Landgericht Hamburg klargestellt, das es bei seiner strengen Linie bleibt.









