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LG Hamburg: Promi kann keine Lizenz für Paparazzi-Foto verlangen


Das LG Hamburg hat in einem Urteil vom 04.12.2009 (Az. 324 O 338/09) entschieden, dass ein Promi keinen Anspruch auf die Zahlung einer Lizenzgebühr für die „werbliche Vereinnahmung” seiner Person durch das Abdrucken eines Fotos und der dazu gehörenden Textberichterstattung in einer Tageszeitung hat. Weiterlesen

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