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Keine Kündigung eines Arbeitnehmers wegen chinesischer Ehefrau während der Probezeit
Auch Arbeitnehmer können sich manchmal während der Probezeit erfolgreich gegen ihre Kündigung wehren. Der Arbeitgeber darf hier seine Kündigungsmöglichkeit nicht missbrauchen. Dies ergibt sich aus einem aktuellen Urteil des Landesarbeitsgerichtes Schleswig-Holstein.
AG Köln: Kündigung wegen Schweißgeruchs während der Probezeit zulässig
Das AG Köln hat in einem Urteil vom 25. März 2010 entschieden, dass eine Kündigung eines Arbeitnehmers aufgrund von Schweißgeruch und einem generellen ungepflegten Erscheinungsbild rechtens ist. Das Arbeitsgericht verneinte eine Sittenwidrigkeit und sah darin kein Fall schwerer Diskriminierung.
Ordnungsgemäße Unterzeichnung einer Kündigung, Probezeitkündigung
Für Kündigungen gilt das sog. Schriftformerfordernis, nach welchem die Kündigung durch einen Kündigungsberechtigten eigenhändig unterzeichnet werden muss. Die bloße Paraphierung oder ein Namenskürzel reichen hierzu nicht aus, nach dem äußeren Erscheinungsbild muss erkennbar sein, dass der Unterzeichner mit seinem vollen Namen und nicht nur mit einer Abkürzung unterschreiben wollte. Hingegen ist nicht erforderlich, dass der Namenszug lesbar ist. Zudem entschied das Bundesarbeitsgericht am 24.01.2008, dass die Vereinbarung einer Probezeit von 6 Monaten auch dann zulässig ist, wenn sie aus Sicht des Arbeitnehmers hinsichtlich der geschuldeten Tätigkeit nicht angemessen ist. Eine Inhaltskontrolle scheide bereits deshalb aus, da das Gesetz selbst die Möglichkeit einer Probezeit von 6 Monaten – unabhängig von der geschuldeten Tätigkeit – erlaube. (BAG, Urteil vom 24.01.2008, AZ 6 AZR 519/07)









