Alle Artikel mit dem Tag "Pressefreiheit"
LG Köln zur Veröffentlichung von Journalisten-Bildern bei Twitter
Das Landgericht Köln hat sich in einem interessanten Urteil mit der Frage beschäftigt, inwieweit Journalisten während der Ausübung ihrer beruflichen Tätigkeit ohne ihr Einverständnis fotografiert und ihre Bilder auf Twitter eingestellt werden dürfen.
Verfassungsgericht lehnt Beschwerde der Musikindustrie gegen Heise ab
Ein Link in einem Online-Artikel war der Auftakt zu einem fast siebenjährigen Rechtsstreit zwischen dem Heise Zeitschriften Verlag und der Musikindustrie. Im Rahmen einer Berichterstattung hatte der Branchendienst “heise online” 2005 einen Link zu der Homepage des Software-Herstellers Slysoft gesetzt, der ein Programm (“AnyDVD”) zur Umgehung des DVD-Kopierschutzes anbot. Nach Ansicht der Musikindustrie waren Passagen des Textes, in Kombination mit dem Link, Werbung bzw. Anleitung zum Raubkopieren.
Im Oktober 2010 hatte der BGH entscheiden, dass im Rahmen der Berichterstattung die Link-Setzung zur Homepage des Software-Herstellers zulässig sei. Der BGH hatte dabei zwischen Grundrechten auf Eigentumsschutz und Pressefreiheit abgewogen.
Nun hat das Bundesverfassungsgericht die Annahme einer Verfassungsbeschwerde der Musikindustrie abgelehnt. Damit sollte eine Prüfung des Urteils des BGH (Az.: 1 BvR 1248/11) erzielt werden.
Nach Angaben von “heise online” erklärte das Verfassungsgericht, dass es keine Bedenken habe, “dass der BGH das Setzen eines Links in einem Online-Artikel wegen seiner Einbettung in eine pressetypische Stellungnahme neben der Pressefreiheit auch der Meinungsfreiheit unterstellt.” Die Auffassung des BGH, dass die Linksetzung “wegen ihres informationsverschaffenden Charakters am grundrechtlichen Schutz teilhabe”, sei nicht zu beanstanden.
Weiter heißt es in der Ablehnungsbegründung des Verfassungsgerichts: “Entgegen der Auffassung der Beschwerdeführerinnen wird der Inhalt der durch einen Link in Bezug genommenen Internetseite nicht schon qua Verlinkung zum Teil der vom Presseorgan geäußerten eigenen Meinung,” so der Bericht weiter.
Ebenso wie der BGH teilte auch das Verfassungsgericht die Meinung, “dass die Linksetzung als solche den Eingriff in Urheberrechte nicht erheblich vertiefe, weil die Seite des Softwareherstellers auch über eine Suchmaschine problemlos gefunden werden könne.” Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts ist nicht anfechtbar.
Gegenüber des Branchendiensts “MusikWoche” äußerte sich Florian Drücke, Geschäftsführer des Bundesverbands Musikindustrie, enttäuscht: “Wir bedauern, dass das Bundesverfassungsgericht diese Verfassungsbeschwerde nicht zur Entscheidung angenommen hat.” Weiter sagte Drücke: ”Unser Anliegen war es, in dieser sensiblen Fragestellung, die sowohl das Urheberrecht, als auch die Pressefreiheit betrifft, Rechtsicherheit zu erlangen”.
Eine ausführliche Dokumentation des Verfahrens aus der Position des Verlages finden sie hier
VG Hannover: Journalist steht keine Auskunft über Kosten für Schutzmaßnahmen an Wulffs Wohnhaus zu
Das Verwaltungsgericht Hannover hat den Eilantrag auf Erteilung einer Auskunft über die Höhe der Kosten mit der eher dürftigen Begründung abgelehnt, dass diese Rückschlüsse auf einzelne Sicherheitsmaßnahmen zulassen soll.
Rangliste der Pressefreiheit: Deutschland belegt Platz 16
Die Menschenrechtsorganisation “Reporter ohne Grenzen” (ROG) hat zum zehnten Mal ihre Rangliste der Pressefreiheit vorgelegt. Diese hat die Situation der Medien in 179 Staaten und Regionen vom 1. Dezember 2010 bis zum 30. November 2011 verglichen. Damit wird versucht, den Grad der Pressefreiheit und die Bemühungen der jeweiligen Staaten, unabhängige Berichterstattung zu respektieren, aufzuzeigen.
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OLG München: Keine identifizierende Berichterstattung über mutmaßlichen Straftäter
Das Landgericht München I hatte einer Zeitung im Wege der einstweiligen Verfügung vorsorglich die identifizierende Berichterstattung über eine mündliche Hauptverhandlung untersagt, weil dadurch das allgemeine Persönlichkeitsrecht des Angeklagten verletzt würde. Dies hat jetzt das Oberlandesgericht München bestätigt.
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Wallraff schließt Vergleich vor dem Landgericht Köln
Der Enthüllungsjournalist Günther Wallraff ist bekannt für das Aufdecken von Missständen in Betrieben. Im vorliegenden Rechtsstreit ging es um Behauptungen, die Wallraff über die Arbeitsbedingungen in einer Brotfabrik gemacht haben soll.
DJV und Privatsender kritisieren Wulff-Interview
Eigentlich sollte das Interview von Bundespräsident Christian Wulff alle Fragen und Vorwürfe aus dem Weg räumen, doch das gesetzte Ziel wurde verfehlt. Neben der nun entfachten Debatte, ob Wulff, wie er im Interview sagte, mit seinem Anruf bei Bild-Chefredakteur Kai Diekmann die geplante Veröffentlichung des Artikels lediglich verschieben, oder wie die Bild sagt, verhindern wollte, steht Wulff nun auch in der Kritik aufgrund der Art des Interviews.
Der Deutsche Journalisten-Verband kritisiert in einem Statement, dass sich Wulff nur den Fragen von ARD und ZDF stellen wollte. “Von der Einflussnahme Wulffs auf die Berichterstattung war nach jetzigem Kenntnisstand ausschließlich die Tagespresse betroffen”, sagte DJV-Bundesvorsitzender Michael Konken. “Der Präsident sollte sich den Fragen aller Journalistinnen und Journalisten der Hauptstadtmedien stellen.” Nur so könne er glaubhaft den Dissens zwischen seinen öffentlichen Bekenntnissen zur Pressefreiheit und seinen Interventionen gegen unliebsame Berichterstattung aufklären, heißt es dort weiter.
Kritik der Privatsender
Auch die Chefredakteure der Privatsender üben Kritik an dem Exklusiv-Interview mit den Öffentlich-Rechtlichen. Bild.de hat das Schreiben von Peter Limbourg (ProSiebenSat1 TV), Peter Kloeppel (RTL Television), Volker Wasmuth (n-tv ), Ronald Warin (N24) an Bundespräsidenten Wulff im Wortlaut veröffentlicht. Darin heißt es:
„Sehr geehrter Herr Bundespräsident,
mit großer Verwunderung haben wir vernommen, dass Sie heute Nachmittag ausschließlich den Fernsehsendern ARD und ZDF ein persönliches Interview zu den aktuellen Vorwürfen gegen ihre Person geben möchten.
Gegen diese Ungleichbehandlung legen wir, die ProSiebenSat1 TV Deutschland, die Mediengruppe RTL Deutschland mit RTL und ntv sowie N24 offiziell Proteste ein. Die Grundlagen des dualen Fernsehsystems verpflichten auch private Rundfunkstationen zu einer umfassenden politischen Berichterstattung. Diesem Informationsauftrag können wir durch Ihre heutige Entscheidung nicht gerecht werden.
Ihr Interview wird von der Bevölkerung sicher mit größtem Interesse verfolgt werden. Die Hälfte der Zuschauer dabei nicht zu berücksichtigen, ist nicht nachvollziehbar.
Es führt im Übrigen auch zu einer nicht hinzunehmenden Wettbewerbsbenachteiligung, wenn in einer so wichtigen Angelegenheit das private Fernsehen völlig außen vor bleibt. Wir appellieren an Sie, Ihre Entscheidung zu korrigieren und auch uns als private TV-Sender angemessen zu beteiligen.“
Mit freundlichen Grüßen
Peter Limbourg (Informationsdirektor ProSiebenSat1 TV), Peter Kloeppel (Chefredakteur RTL Television), Volker Wasmuth (Chefredakteur n-tv ), Ronald Warin (Chefredakteur N24)
Auch BDVZ kritisiert Interview-WahlÂ
Nach Angaben von Bild.de zeigte sich auch Hans Joachim Fuhrmann, Sprecher des Bundesverbandes Deutscher Zeitungsverleger (BDZV), verwundert darüber, dass Wulff bei einer Affäre mit der Presse den Weg über die öffentlich-rechtlichen Sender gewählt habe. Da Wulff keine Pressekonferenz gegeben habe, hätten nach Ansicht der BDVZ Zeitungsvertreter mit am Tisch sitzen müssen, so die Angaben von Bild.de.
BGH: „Einkauf aktuell“ ist nicht wettbewerbswidrig
Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass die Post ihr kostenlos verteiltes Reklameblatt „Einkauf aktuell“ mit redaktionellen Beiträgen versehen darf. Dies ist nicht unter dem Gesichtspunkt der Pressefreiheit bedenklich, weil es sich bei der Post um kein Presseorgan des Staates handelt. Von daher bestehen auch wettbewerbsrechtlich keine Bedenken.
DJV sieht keinen Reformbedarf bei der Fusionskontrolle
In einer Stellungnahme gegenüber dem Bundeswirtschaftsministerium hat der Deutsche Journalisten-Verband dargelegt, dass nach dessen Ansicht eine Reform der Pressefusionskontrolle im Sinne der Zeitungs- und Zeitschriftenverleger überflüssig sei, so eine Meldung des DJV.  Weiterlesen
LG München: Redaktion braucht bei der Wahl von einem Phantasienamen nicht aufzupassen
Journalisten müssen sich im Rahmen ihrer Berichterstattung häufig Phantasienamen als Pseudonym wählen, um das Allgemeine Persönlichkeitsrecht – etwa eines Opfers oder eines mutmaßlichen Täters – zu wahren. Aber was passiert, wenn der gewählte Name nicht nur in der Fantasie der Redakteure existiert, sondern echt ist? Hiermit musste sich das Landgericht München beschäftigen.









