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LG Hamburg: Nachweis von Foto-Nutzungsrechten im Bestreitensfall erforderlich
Sobald die behauptete Rechteinhaberschaft an einem Foto bestritten wird, reicht die bloße Behauptung, Inhaber der Nutzungsrechte zu sein, nicht aus, um eigene Ansprüche geltend zu machen. Legt man in diesem Fall nicht ausreichende Nachweise vor, so das LG Hamburg in einer aktuellen Entscheidung, sei man für die Geltendmachung von urheberechtlichen Ansprüchen nicht aktiv legitimiert. Weiterlesen









