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P2P-Fernsehen unterliegt TV-Sender Premiere

Der Bundesgerichtshof hat in einer Entscheidung vom 15. Januar 2009 die Revision des Peer-To-Peer-Fernsehdienstes Cybersky gegen das Urteil des OLG Hamburg als Berufungsgericht zurückgewiesen. Damit ist rechtskräftig entschieden, dass es dem P2P Fernsehdienst Cybersky untersagt ist, die Software „Cybersky TV“ anzubieten, zu verbreiten und / oder zu betreiben, sofern damit entschlüsselte Inhalte des Pay-TV Angebotes des Senders Premiere im Rahmen eines P2P-Systems im Internet versendet oder empfangen werden können.

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