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Bundesverband Computerhersteller e.V. einigt sich mit ZPÜ auf PC-Abgabe

Die bei der GEMA angesiedelte Zentralstelle für private Überspielrechte (ZPÜ) hat sich im Dezember 2009 mit einer Gruppe großer im Bundesverband Computerhersteller e.V. (BCH) organisierter PC-Hersteller darauf geeinigt, dass bei Computern mit eingebautem Brenner, also kopierfähigen Geräten, € 13,65 zuzüglich Umsatzsteuer als Urheberrechtsabgabe an die ZPÜ gezahlt werden.Der Einigung lag ein seit Jahren schwelender Streit zwischen Verwertungsgesellschaften und PC-Herstellern zugrunde, in dessen Rahmen die ZPÜ ursprünglich eine Abgabe in Höhe von € 18,00 forderte.

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