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Keine Entschädigungszahlung für den Vermerk “(-) Ossi”
Das Arbeitsgericht Stuttgart hat in seinem Urteil vom 15.04.2010, AZ: 17 Ca 8907/09, die Entschädigungsklage einer Arbeitnehmerin, deren Bewerbung mit dem Vermerk `(-) Ossi´ abgelehnt wurde, abgewiesen.
 Im vorliegenden Fall erhielt die aus der ehemaligen DDR stammende Klägerin, die sich auf ein Stellenangebot der Beklagten beworben hatte, von der Beklagten ihren Lebenslauf mit dem Vermerk “(-) Ossi” zurück. Die Klägerin begehrte unter Berufung auf das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) von der Beklagten eine Entschädigungszahlung. Die Beklagte trug vor, die Stellenabsage sei nicht wegen der Herkunft der Klägerin erfolgt. Weiterlesen









