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LG Köln: Online-Veröffentlichung von Schuldnerdaten und Vollstreckungstiteln zulässig
Nach Ansicht des LG Köln können titulierte Forderungen und Daten der dazugehörigen Schuldner auf einer Internet-Handelsplatform für Vollstreckungstitel veröffentlicht werden (Urt. v. 17.03.2010 – Az.: 28 O 612/09).
Ein Schuldner, dessen Vor- und Nachname auf einer Internet-Platform zum Verkauf von Vollstreckungstiteln veröffentlich wurden, klagte gegen den Platform-Betreiber. Er sah in der Namensnennung eine Verletzung seines Allgemeinen Persönlichkeitsrechts sowie einen Verstoß gegen geltendes Datenschutzrecht. Weiterlesen









