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LG Hamburg: Betreiber einer Online-Videoplattform haftet bei Kenntnis einer Rechtsverletzung durch sog. „Flagging-System“ als Störer
Betreiber von Online-Plattformen, die es Nutzern ermöglichen eigene Inhalte einzustellen, können grundsätzlich im Wege der Störerhaftung für Rechtsverletzungen ihrer Nutzer in Anspruch genommen werden, wenn bestimmte Prüf- und Handlungspflichten verletzt werden. In einem aktuellen Urteil vom 05.03.2010 hat das LG Hamburg (Az. 324 O 565/08) entschieden, dass der Betreiber einer Online-Videoplattform für begangene Verletzungen des Persönlichkeitsrechts als Störer haftet, wenn dieser bei Kenntnis der Rechtsverletzung durch ein „Flagging-System” den Beitrag nicht entfernt. Weiterlesen









