Alle Artikel mit dem Tag "Online-Durchsuchung"

Strafanzeige wegen Online-Durchsuchungen durch Bayerntrojaner

Jetzt haben die durchgeführten Online-Durchsuchungen womöglich ernsthafte juristische Konsequenzen für die Verantwortlichen. Insbesondere die bayerische Piratenpartei und der Regionalverband Südbayern der Humanistischen Union sollen eine Strafanzeige gestellt haben.

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Staatstrojaner kam häufiger zum Einsatz als vermutet

Der Staatstrojaner wurde in den letzten Jahren in Bund und Ländern öfters einmal eingesetzt- auch angeblich zum Leidwesen der Bundesjustizministerin.

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Schützt Antiviren-Software gegen den Staatstrojaner auf dem Rechner?

Wer ein Antivirenprogramm besitzt, der fühlt sich normalerweise vor allen Arten von Schädlingen aus dem Internet sicher. Doch ob das auch für den Staatstrojaner gilt, ist mehr als fragwürdig.

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Humanistische Union möchte gegen den Einsatz von Online-Trojanern zur Online-Durchsuchung vorgehen

Nach der Analyse des angeblichen Bundestrojaners durch den Chaos Computer Club hatte es in den letzten Tagen eine intensive Diskussion über die Zulässigkeit von heimlich durchgeführten Online-Durchsuchungen auf Computern gegeben. Aufgrund dessen möchte die Humanistische Union aktiv werden.

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Bundestrojaner – Antworten auf die häufigsten Rechtsfragen

Nachdem der Chaos Computer Club den Bundestrojaner analysiert hat, erreichen uns viele Anfragen, so u. a. dazu, wann Online-Durchsuchungen generell erlaubt sind und welche juristischen Voraussetzungen dafür erfüllt sein müssen. Und wenn die Durchsuchung rechtlich zulässig ist, welche Daten dürfen die Behörden dann genau ermitteln? In dem folgenden Beitrag haben wir Ihnen nach einer kurzen Einführung die zur Zeit häufigsten Fragen zusammengestellt. Weiterlesen

Loppsi 2 – Netzsperre ohne richterliche Kontrolle ist in Frankreich verfassungsgemäß!

Der französische Verfassungsgerichtshof hat entschieden, dass die durch dieses Gesetz ermöglichte Sperrung von kinderpornografischen Webseiten unbedenklich sei.Diese Entscheidung wird von Herrn Francois-Xavier Sahuc (LL.M.) einer kritischen Würdigung unterzogen. Er ist bei uns als französischer Praktikant tätig. Dadurch wird der Blick zu den europäischen Nachbarn ermöglicht.

 

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Vorschriften im Verfassungsschutzgesetz NRW zur Online-Durchsuchung und zur Aufklärung des Internet nichtig

Zum Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 27. Februar 2008 – 1 BvR 370/07; 1 BvR 595/07 –

Die Verfassungsbeschwerden einer Journalistin, eines Mitglieds des Landesverbandes Nordrhein-Westfalen der Partei DIE LINKE und dreier Rechtsanwälte gegen Vorschriften des Verfassungsschutzgesetzes Nordrhein-Westfalen sind, soweit sie zulässig sind, weitgehend begründet. Der Erste Senat des Bundesverfassungsgerichts hat mit Urteil vom 27. Februar 2008 die Vorschriften zur Online-Durchsuchung sowie zur Aufklärung des Internet für verfassungswidrig und nichtig erklärt.

§ 5 Abs. 2 Nr. 11 Satz 1 Alt. 2 VSG, der den heimlichen Zugriff auf informationstechnische Systeme regelt (“Online-Durchsuchung”), verletzt das allgemeine Persönlichkeitsrecht in seiner besonderen Ausprägung als Grundrecht auf Gewährleistung der Vertraulichkeit und Integrität informationstechnischer Systeme und ist nichtig. Die Vorschrift wahrt insbesondere nicht das Gebot der Verhältnismäßigkeit. Angesichts der Schwere des Eingriffs ist die heimliche Infiltration eines informationstechnischen Systems, mittels derer die Nutzung des Systems überwacht und seine Speichermedien ausgelesen werden können, verfassungsrechtlich nur zulässig, wenn tatsächliche Anhaltspunkte einer konkreten Gefahr für ein überragend wichtiges Rechtsgut bestehen. Zudem ist der Eingriff grundsätzlich unter den Vorbehalt richterlicher Anordnung zu stellen. Diesen Anforderungen wird § 5 Abs. 2 Nr. 11 Satz 1 Alt. 2 VSG nicht gerecht. Darüber hinaus fehlt es auch an hinreichenden gesetzlichen Vorkehrungen, um Eingriffe in den absolut geschützten Kernbereich privater Lebensgestaltung zu vermeiden.
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BGH: Verdeckte Online-Durchsuchung unzulässig

Die heimliche Durchsuchung der im Computer eines Beschuldigten gespeicherten Dateien mit Hilfe eines Programms, das ohne Wissen des Betroffenen aufgespielt wurde (verdeckte Online-Durchsuchung), ist nach der Strafprozessordnung unzulässig. Es fehlt an der für einen solchen Eingriff erforderlichen Ermächtigungsgrundlage. Das hat der 3. Strafsenat des Bundesgerichtshofs auf die Beschwerde des Generalbundesanwalts gegen einen Beschluss entschieden, mit dem der Ermittlungsrichter des Bundesgerichtshofs den Antrag auf eine verdeckte Online-Durchsuchung abgelehnt hatte.
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