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Rundfunkräte von BR und MDR genehmigen das Online Angebot von ARD und ZDF nach Drei-Stufen-Test

Die Rundfunkräte vom Bayrischen Rundfunk (BR) und dem Mitteldeutschen Rundfunk (MDR) haben die Onlineangeboten der öffentlich rechtlichen Sender ARD und ZDF geprüft und diese in einem Drei-Stufen-Test begutachtet.

Das Telemedienangebot der ARD „DasErste.de” hat der Rundfunkrat des Bayerischen Rundfunks grundsätzlich genehmigt. Änderungen sind jedoch nach Ansicht des Rundfunkrates im Bezug auf die zeitliche Dauer der einzelnen Video-on Demand-Angebote notwendig. Insofern schließt er sich der Meinung des WDR-Rundfunkrates an. Der Rundfunkrat des BR spricht sich bezüglich Unterhaltungsserien für eine Bereitstellung der Video-on-Demand Angebote für eine Zeitspanne von 7 Tagen aus. Hiermit unterschreitet er die von den Intendanten gewünschte Zeitspanne von 6 Monaten deutlich. Der Rundfunkrat begründete seine Ansicht mit dem Hinweis, dass der Beitrag des Angebotes „DasErste.de” zum publizistischen Wettbewerb in qualitativer Hinsicht die marktübliche Auswirkungen auf private Wettbewerber überwiege. Weiterlesen

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