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OLG Zweibrücken zur Rechtmäßigkeit von Providerauskünften bei Ermittlungen bzgl. Tauschbörsennutzer

Das OLG Zweibrücken beschäftigte sich mit einem Beschluss des LG Frankenthal (Az. 6 O 156/08). Das LG Frankenthal hatte Mitte des Jahres über eine einstweilige Verfügung gegen einen Tauschbörsennutzer zu entscheiden. Hierbei hatte das Gericht eine Providerauskunft bezüglich einer dynamischen IP-Adresse als Beweis in dem ihm vorliegenden Verfahren nicht anerkannt. Begründet hatte das Gericht das Beweisverwertungsverbot mit der Entscheidung des Bundesverfassungsgericht, wonach dieses die Herausgabe von auf Vorrat gespeicherten Personendaten vorläufig verboten hatte. Weiterlesen

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