Alle Artikel mit dem Tag "OLG Hamburg"

OLG Hamburg: Hotelbewertungsportale sind gewöhnlich erlaubt

Das Betreiben eines Hotelbewertungsporals darf normalerweise nicht untersagt werden. Das gilt auch, soweit die Bewertungen anonym abgegeben werden und nicht redaktionell geprüft werden. Dies hat das Oberlandesgericht Hamburg festgestellt und sich dabei auf die Meinungsfreiheit berufen. Diese gilt auch gegenüber anonymen Äußerungen.

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OLG Hamburg: Rechtliche Einordnung des Application Service Providing (ASP) Vertrages als Miete von Software

Das Oberlandesgericht Hamburg hatte in seinem Urteil vom 15.12.2011 (Az. 4 U 85/11) zu entscheiden, wo der Schwerpunkt der vertraglich geschuldeten Leistung  beim ASP Vertrag mit dienst-, werk- und mietvertraglichen Elementen liegt.  Weiterlesen

OLG Hamburg: Kein Maulkorb durch Abmahnung von Diözese wegen kritischer Berichterstattung zulässig

Das Oberlandesgericht Hamburg hat entschieden, dass die Diözese Regensburg nicht  Regensburg Digital seine Äußerungen in einem Fall von angeblichem sexuellem Missbrauch verbieten darf.

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Google: OLG Hamburg zur Haftung bei rechtsverletzenden Einträgen

Das Oberlandesgericht Hamburg hat mit Urteil vom 16. 08.2011 unter dem Aktenzeichen 7 U 51/10 entschieden, dass ein Kläger, der gegen angeblich rechtsverletzende Einträge bei Google vorgeht und die Löschung der Einträge verlangt, im einzelnen darlegen muss, um welche Einträge es sich genau handelt. Weiterlesen

OLG Hamburg, Urteil vom 02.08.2011, 7 U 134/10 Verbreitung personenbezogener Daten eines Geschäftsführers im Internetforum verstößt nicht gegen Datenschutzrecht

Das Oberlandesgericht Hamburg hat in einem aktuellen Urteil vom 02.08.2011 (Az: 7 U 134/10) entschieden, dass die Veröffentlichung personenbezogener Daten innerhalb eines Internetforums nicht gegen Datenschutzrecht verstößt, wenn dies der Wahrnehmung berechtigter Interessen dient und die Daten allgemein öffentlich zugänglich sind (§ 28 Abs. 2 i.V.m. § 28 Abs. 1 Nr. 2 und 3 BDSG). Weiterlesen

OLG Hamburg: Begleiterin eines Politikers darf sich gegen Veröffentlichung ihres Bildes in Zeitung wehren

Auch die Begleiterin eines Politikers braucht sich nicht  gefallen zu lassen, dass von ihr einfach ein Bild in einem Zeitungsartikel veröffentlicht wird. Dies ergibt sich aus einer aktuellen Entscheidung des Oberlandesgerichtes Hamburg.

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OLG Hamburg: T-Mobile muss Werbung ändern

T-Mobile Mobilfunktarife sind nicht länger ein „Freier Internetzugang mit unbegrenzter Datenflatrate”
Dies geht aus einer Entscheidung des OLG Hamburg (AZ: 5 U 185/08) hervor. Der VoIP-Anbieter Sipgate hatte gegen T-Mobile geklagt, da in den Mobilfunktarifen von T-Mobile keine Dienste wie Voice-over-IP oder Instant Messaging enthalten seien. Zudem werde die Bandbreite bei Erreichen eines bestimmten Datenvolumens beschränkt.
Sollte T-Mobile sich nicht an die Entscheidung des OLG Hamburg halten droht ein Ordnungsgeld in Höhe von 250.000 EUR oder eine Haftstrafe von bis zu sechs Monaten.
Nicht geklärt wurde in dem Verfahren bedauerlicherweise, ob ein Tarifangebot ohne Voice-over-IP Funktion generell als Internetzugang bezeichnet werden dürfte.
Sipgate hatte gegen T-Mobile geklagt, da dieses als einziges Mobilfunkt-Unternehmen die VoIP-Nutzung derzeit „technisch unterbinde”. Bereits im Juni hatte Sipgate in einem anderen Verfahren gegen T-Mobile, ebenfalls vor dem OLG Hamburg, gewonnen.

Die Kanzlei Wilde, Beuger & Solmecke ist seit Jahren auf Abmahnungen wegen Filesharings spezialisiert. Gerne beraten wir Sie daher an unserer Filesharing- Hotline unter der Rufnummer 0221 / 400 67 55.
Selbstverständlich können Sie auch unseren diesbezüglichen Chat nutzen.

OLG Hamburg zum Nachweis der Rechteinhaberschaft bei urheberrechtlichen Ansprüchen

Das OLG Hamburg hat in seinem Urteil vom 12.05.2010 (5 U 221/08) urheberrechtliche Ansprüche auf Unterlassung, Schadensersatz, Erstattung der Rechtsanwaltskosten und Auskunft eines Klägers mangels nachgewiesener Rechteinhaberschaft verneint und das dahingehende erstinstanzliche Urteil des LG Hamburg aufgehoben.

Der Kläger vertrieb Waren, u.a. mit fünf Grafiken, die Streitgegenstand waren. Der Kläger rügte im erstinstanzlichen  Verfahren, dass diese fünf graphischen Darstellungen in der Bildersuche der von der Beklagten betriebenen Suchmaschinen im Internet als sog. „Thumbnails” unerlaubt genutzt worden seien. Unstreitig war, dass Originale der streitgegenständlichen Zeichnungen von dem vom Kläger angebotenen Zeugen angefertigt wurden. Streitig war jedoch, ob und in welchem Umfang der Zeuge dem Kläger die Rechte zur Nutzung dieser Zeichnungen eingeräumt hat, insbesondere für die unkörperliche Nutzung im Internet. Der Rechtsstreit betraf daher in erster Linie die Frage der Rechtsinhaberschaft des Klägers.

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OLG Hamburg: Keine Haftung für fremde Foreninhalte

Betreiber von Internetforen können aufatmen: Das OLG Hamburg entschied in einem Urteil vom 04.02.2009, dass Forenbetreiber bei Urheberrechtsverletzungen durch Nutzer nicht ohne Weiteres als Störer auf Unterlassung haften. (Az.: 5 U 180/07)

Geklagt hatte der Fotograf und Betreiber der Internetseite www.marions-kochbuch.de, von der ein Lichtbild stammte, das ein Forennutzer in einem Beitrag auf der Seite des Beklagten eingestellt hatte.

Das Gericht stellte klar: Der Betreiber eines Diskussionsforums im Internet speichere fremde Inhalte im Sinne von § 10 TMG, da jedem Nutzer klar sei, dass die Beiträge nicht die Meinung des Betreibers wiedergäben. Dabei könne für Beiträge, die aus Text und  Bild bestehen, nichts anderes gelten. Auch würden durch das bloße geschäftliche Betreiben des Forums fremde Inhalte nicht zu eigenen Inhalten. Dass der Beklagte sich Forenbeiträge gerade nicht zu Eigen mache, zeige sich schon daran, dass er mit den von ihm aufgestellten Forenregeln versucht habe, Rechtsverletzungen zu unterbinden und seinen Verpflichtungen aus § 10 TMG zu entsprechen.

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€ 200.000 fiktive Lizenz für Joschka Fischer

Die Axel Springer AG muss an den früheren Bundestagsabgeordneten und Bundesaußenminister Joschka Fischer insgesamt € 203.109,14, davon € 200.000,- als so genannte fiktive Lizenz und € 3.109,14 als Ersatz für Rechtsanwaltsgebühren, zahlen. Das hat die Pressekammer des Landgerichts Hamburg heute entschieden. Die weitergehende Klage auf Zahlung einer um € 50.000,- höheren Lizenz hat die Kammer abgewiesen (AZ.: 324 O 381/06).

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