Alle Artikel mit dem Tag "OLG Frankfurt"
OLG Frankfurt: Erstattung der Abmahnkosten bei nachträglicher Abmahnung
Muss der Abgemahnte auch dann für die Kosten einer Abmahnung aufkommen, wenn diese erst nach Erwirken einer einstweiligen Verfügung ausgesprochen wird? Hierzu gibt es eine aktuelle Entscheidung des Oberlandesgerichtes Frankfurt am Main.
Bildnachweis: /court_hammer / Yasuo Tamura / CC BY 2.0 /Some rights reserved
OLG Frankfurt: Post muss sich nicht an Aufkleber „Keine Werbung in Plastiktüten! Der Umwelt zuliebe!“ halten
Ist das Zustellen von Werbung in einer Plastiktüte auch dann eine wettbewerbswidrige Belästigung, wenn der Kunde ansonsten mit Werbung einverstanden ist? Hiermit hat sich das Oberlandesgericht Frankfurt am Main beschäftigt.
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OLG Frankfurt: Irreführung durch Angabe Navi beim Online Autoverkauf
Wer als Händler bei dem Verkauf seines Wagens übers Internet mit der Angabe Navi wirbt, sollte aufpassen. Ansonsten liegt eine Irreführung des Verbrauchers vor. Dies ergibt sich aus einer Entscheidung des OLG Frankfurt.
OLG Frankfurt zum Anspruch eines Arztes auf Löschung aus Bewertungsportal
Muss sich ein Arzt die Aufnahme in ein Bewertungsportal für Ärzte gefallen lassen? Hierzu gibt es ein aktuelles Urteil des OLG Frankfurt.
OLG Frankfurt a.M. untersagt Zahnbleaching und Zahnreinigung mittels „Airflow-Verfahren“ durch selbständige Zahnarzthelferin
Das Oberlandesgericht Frankfurt a.M. hatte in seinem am 1.3.2012 verkündeten Urteil darüber zu entscheiden, ob eine selbständige Zahnarzthelferin in ihrem eigenen Zahnkosmetikstudio Zahnbleachings sowie Zahnreinigung mittels „Airflow“ ohne Zusammenwirken mit einem Zahnarzt anbieten darf.Â
OLG Frankfurt zur Kostenübernahme bei vorangegangener privater Abmahnung
Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main hat entschieden, dass hier der Betroffene nicht für die Kosten einer erneuten Abmahnung durch einen Rechtsanwalt aufkommen muss.
Vorsicht Unternehmer: Bei der Ablehnung von Kundenansprüchen unter Berufung auf Gerichtsurteile sollten Sie aufpassen
So mancher Unternehmer beruft sich bei der Ablehnung von Kundenansprüchen gerne auf gerichtliche Entscheidungen, die zu seinen Gunsten sprechen. Doch so etwas ist riskant: Wird das Urteil in der Korrespondenz mit dem Kunden unzutreffend wieder gegeben, müssen Sie mit einer Abmahnung wegen Irreführung des Verbrauchers rechnen. Dies ergibt sich aus einer Entscheidung des Oberlandesgerichtes Frankfurt am Main.
„Appell“ in Filesharing-Verfahren: Ob ein Anschlussinhaber haftet, muss im Rahmen einer Beweisaufnahme geklärt werden
Das Oberlandesgericht Frankfurt a.M. hat im Rahmen eines am 26.09.2011 verkündeten Beschlusses (AZ: 11 U 53/11) zur Frage der Darlegungs- und Beweislast in sog. Filesharing-Verfahren in begrüßenswerter Weise Stellung bezogen. Die Richter haben insbesondere an die Durchführung einer Beweisaufnahme „appelliert“, welche bislang leider zu häufig bei Filesharing-Verfahren von den Gerichten offenbar als nicht notwendig erachtet wird. Weiterlesen
OLG Frankfurt: Lieferfrist „in der Regel“ ist als AGB-Klausel im Shop unzulässig
Als Online-Händler sollten Sie sich bei Ihren allgemeinen Geschäftsbedingungen hinsichtlich der Angabe der Lieferfrist vor der Formulierung „in der Regel“ hüten. Denn Juristen denken hier nicht daran, dass sich ein gewissenhafter Händler vor einer einmaligen und unbedeutenden Verspätung absichern möchte. Die Bedeutung ist eine ganz andere. Dies ergibt sich insbesondere aus einer Entscheidung des Oberlandesgerichtes Frankfurt am Main.
OLG Frankfurt: Keine Haftung für offenes W-LAN beim Filesharing (P2P)
Als kleine Sensation kann ein neues Urteil des OLG Frankfurt a.M. [VOLLTEXT] betrachtet werden. Die Richter stellen fest, dass der Inhaber eines Internetanschlusses nicht für Urheberrechtsverletzungen haftet, die ohne sein Wissen über das offene W-LAN Netz begangen worden sind. Damit positionieren sich die Frankfurter Richter ganz klar gegen ihre Kollegen aus Düsseldorf oder Hamburg, die in solchen P2P-Fällen eine Haftung des Anschlussinhabers annehmen. Schon einmal hatte das OLG Frankfurt zu Gunsten der Anschlussinhaber geurteilt, als es festgestellt hat, dass Eltern nicht für Urheberrechtsverletzungen ihrer Kinder haften. In der Pressemitteilung des OLG Frankfurt heißt zur aktuellen W-LAN Entscheidung:










