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Der DAX darf kostenfrei genutzt werden
Der Deutsche Aktienindex ist das Ergebnis einer komplizierten mathematischen Berechnung, die laufend von der Deutschen Börse AG durchgeführt wird. Dieser Index kann dann wieder genutzt werden, um weitere Produkte (z.B. Optionsscheine bezogen auf den Index) anzubieten. Für eine solche Nutzung verlangt die Deutsche Börse bislang immer Lizenzen. Zu Unrecht, wie jetzt das OLG Frankfurt entschied. Lizenzen könnten nur verlangt werden, wenn das Wort “DAX”, welches als Marke geschützt ist, markenmäßig verwendet werde. Die Entscheidung hat gravierende Auswirkungen für andere Indizes-Anbieter (z.B. EURO-Stoxx 50). Dazu die Mitteilung des OLG Frankfurt am Main:
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